Vor dem Verkehrsgerichtstag hat der weltgrößte Fahrradclub ADFC klare Forderungen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden formuliert. Jetzt geht der Verkehrsgerichtstag zu Ende. Der ADFC kommentiert die Ergebnisse.
Am 30. Januar 2026 ging der Verkehrsgerichtstag 2026 mit einer Empfehlung für einen zusätzlichen Alkoholgefahrengrenzwert für Radfahrende zu Ende. Außerdem hat sich der Präsident des Verkehrsgerichtstages für eine geänderte Haftung bei Fahrradunfällen ausgesprochen. Der ADFC kommentiert die Ergebnisse und Debattenbeiträge.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann sagt: „Für mehr Sicherheit des Radverkehrs muss in erster Linie die Radinfrastruktur verbessert werden. Mangelhafte Radwege, unsichere Kreuzungen und zu hohes Verkehrstempo sind in vielen Fällen ursächlich für Unfälle – nicht die persönliche Schutzausrüstung der Radfahrenden.
Den auf dem Verkehrsgerichtstag debattierten zusätzlichen Alkoholgefahrengrenzwert für den Radverkehr unterstützen wir zur Vermeidung von Unfällen. Bei der Verschiebung von Haftungsfragen gehen wir nicht mit. Beim Thema Fahrradhelm setzen Bundesverkehrsministerium und Fachwelt bewusst auf Freiwilligkeit. Der Verzicht auf den Helm darf daher keine haftungsrechtlichen Konsequenzen haben.“
Weitere Informationen unter: www.adfc.de.




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