Mit dem Jahresanfang 2017 gibt es auch eine neue Typengenehmigung der EU, welche für alle ab diesem Zeitpunkt neu entwickelten bzw. auf den Markt gebrachten S-Pedelecs gelten wird.
Galt bisher für die Genehmigung noch die Richtlinie 2002/24, so wird ab dem kommenden Jahr einzig die Verordnung 168/2013 gültig sein, nach deren Rechtsgrundlagen nun alle neuen Fahrzeugtypen typgenehmigt werden müssen.
Was ändert sich hinsichtlich der Typengenehmigung?
Wurden Fahrzeugtypen vor dem besagten Zeitpunkt typgenehmigt, so bleibt die Genehmigung gültig, bis der Hersteller die Produktion des spezifischen Fahrzeugtyps beendet. Auch verkauft werden dürfen die Fahrzeuge weiterhin.
Die Typengenehmigung ist für alle Elektrofahrräder gesetzlich verpflichtend, mit Ausnahme von E-Bikes, die nur eine Tretunterstützung bis zu 25 km/h und eine maximale Motordauerleistung von 250 Watt aufweisen. Diese fallen unter die Klasse “L1e-A” bzw. “unterstützte Fahrräder”.
Alle anderen Elektrofahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h wie zum Beispiel S-Pedelecs sind der Klasse L1e-B “Mopeds” zugehörig und müssen von einem “technischen Dienst” abgenommen werden.
Hierzu zählen von der Typgenehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats als Prüflaboratorium zugelassene Einrichtungen oder Stellen, die berechtigt sind, die in den Typgenehmigungsvorschriften vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen, um festzustellen, dass die Bauart den Anforderungen des Gesetzes entspricht.
Aber nicht nur das Gesamtfahrzeug wird hierbei in die Betrachtung herangezogen, sondern auch viele seiner einzelnen Komponenten. Ändert der Hersteller eine Komponente, deren Typgenehmigung durch eine andere Komponente geregelt ist, so ist die aktuelle Typengenehmigung nicht mehr gültig und muss für das entsprechende Fahrzeug neu durchlaufen werden.
Einzelhändler dürfen aus diesem Grund, typgenehmigte Bauteile nicht durch andere, ungenehmigte Bauteile ersetzen, sondern müssen baugleiche Teile verwenden. Nur so bleibt die Typengenehmigung gültig.
Für den typgenehmigten Fahrzeugtyp stellt dann der Hersteller eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (“Certificate of Conformity” / COC) aus, welches der Käufer für die Zulassung und den Erhalt des Nummernschildes benötigt. Zudem kann die Polizei damit feststellen, ob ein S-Pedelec bzw. E-Bike illegal betrieben wird.
Warum die Neuregelung?
Die EU musste hier aktiv werden, weil in der letzten Zeit einige Speed Pedelecs ohne Typengenehmigung verkauft wurden. Außerdem gibt es einige Hersteller, die E-Bikes ohne COC verkaufen, die eigentlich typgenehmigt werden sollten, nur weil keine Typgenehmigung erteilt wurde.
Das stellt eine illegale Handlung dar und kann für den Hersteller, den Importeur, den Händler, den Händler usw. gravierende Folgen haben. Denn die entsprechenden Fahrzeuge müssen registriert und mit einem Nummernschild versehen werden. Ohne die notwendigen Papiere geht das nicht und die entsprechenden Hersteller / Distributoren / Einzelhändler stellen sich dumm.
Als Verbraucher hat man das Recht, das illegal verkaufte Fahrzeug zurückzugeben und Schadensersatz zu verlangen. Oder aber der Hersteller holt die Typgenehmigung nach und stellt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung nachträglich aus.
Die Europäische Gesellschaft für Elektromobilität AVERE glaubt daran, dass Verkäufe von illegalen Elektrorädern schlussendlich interessierte Verbraucher abschrecken und damit einen zukunftsträchtigen Markt gefährden könnten. Daher informiert AVERE kontinuierlich den Markt und die Hersteller über die Erfordernisse und leistet zudem Beratung und gibt Antworten auf auftretende Fragen.
- Haben Sie Speed-Pedelecs ohne Typgenehmigung verkauft?
- Sie benötigen Informationen zu technischen Dienstleistungen?
- Benötigen Sie Informationen / Beratung zu technischen Einzelheiten der Typgenehmigung: Welche Bauteile befinden sich in der Typgenehmigung oder wo finden Sie die spezifischen Anforderungen…?
- Benötigen Sie Informationen über die nationalen Vorschriften für den Einsatz von Speed-Pedelecs?
Zu diesen Fragen und Themen können Hersteller / Distributoren / Händler bestenfalls Annick Roetynck kontaktieren, den AVERE Light Electric Vehicle Policy Manager, der für Antworten auf all diese Fragen oder andere Fragen, die Sie über die Regeln für elektrische Fahrräder haben können, zuständig ist:
Mail: annick.roetynck@avere.org
Tel.: +32 9 233 60 05
Mehr auch direkt bei AVERE.
- 40 mal geteilt bis jetzt - Dankeschön!
- Facebook20
- Twitter1
- Pinterest17
- E-Mail2