Die AGFK-BW fordert die Bezuschussung des Kaufs von Cargo-eBikes seitens der Bundesregierung analog zur E-Auto-Förderung.
2 min Lesezeit

Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Die steuerlichen Maßnahmen sollen den Erwerb von bis zu 300.000 Elektroautos fördern. Die AGFK-BW fordert, dass der Beschluss des Bundeskabinetts um das Thema “Elektrolastenfahrrad” erweitert wird: Auch der Kauf von E-Lastenrädern soll gefördert werden.

Nicht nur in Baden-Württemberg bieten Lastenräder mit E-Antrieb und Pedelecs eine Lösung für viele Verkehrsprobleme – vor allem in den überlasteten Innenstädten. Daher fordert Michael Obert, Bürgermeister in Karlsruhe und Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) e. V.:

Nicht nur Elektroautos, auch der Erwerb von bis zu 300.000 Pedelec-Lastenfahrrädern und Pedelecs soll mit 1.000 Euro pro Rad gefördert werden.Michael Obert

Folgende Fakten unterstreichen die Forderung der AGFK-BW:

  • 51 Prozent aller motorisierten Transporte in europäischen Städten lassen sich laut einer EU-Studie auf Lastenräder verlagern
  • Alleine in Stuttgart stand 2015 jeder Autofahrer im Schnitt 73 Stunden im Stau – u.a. bedingt durch Lieferverkehr, der die Innenstadt blockiert
  • E-Lastenräder reduzieren die Schadstoffbelastung in Innenstädten erheblich, denn Lieferfahrzeuge produzieren auf ihren Kurzstreckenfahrten von Kunde zu Kunde überproportional viele Emissionen
  • Ein Pedelec-Lastenfahrrad benötigt deutlich weniger Stellplatzfläche als ein Auto – Wirtschaftsfläche, die in deutschen Innenstädten ein knappes und wertvolles Gut ist
  • Die Förderung von E-Lastenrädern unterstützt die Entwicklung moderner Pedelec-Antriebe

Dazu stellt Michael Obert weiter fest:

Die Förderung von E-Lastenrädern und Pedelecs entlastet die Innenstädte, wendet Schaden von Mensch und Wirtschaft ab und beschleunigt außerdem die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020, der vom Bundeskabinett bereits im September 2012 beschlossen wurde.Michael Obert

Auch in Privathaushalten können E-Lastenräder tägliche Pkw-Fahrten ersetzen – zum Beispiel beim Einkaufsverkehr oder für den Kindertransport. Die Hälfte aller mit dem Auto zurück gelegten Alltagswege ist weniger als fünf Kilometer lang – eine Distanz, die – auch in topografisch bewegtem Gelände – sehr gut mit dem Rad oder dem E-Lastenrad zurückgelegt werden kann.

E-Lastenräder sollen gefördert werden.

Die AGFK-BW ist eine von sieben Organisationen in Deutschland, in denen sich Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zusammengeschlossen haben. Die Förderung von E-Lastenrädern durch den Bund unterstützt diese wichtige Arbeit “Fürs Rad vor Ort”.

Den offenen Brief an Verkehrsminister Alexander Dobrindt können Sie hier herunterladen: http://www.agfk-bw.de/presse/news-single/300000-e-lastenfahrraeder-mit-1000-euro-pro-rad-foerdern/vom/21/6/2016/

Mehr auch unter www.agfk-bw.de.