Neue Compliance-Regeln sollen Risiken minimieren und fairen Wettbewerb sichern
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Der Vorstand des ZIV – Die Fahrradindustrie hat einstimmig ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung von Mitgliedsanträgen auf relevante internationale Sanktionslisten beschlossen. Unternehmen, die auf entsprechenden Listen geführt werden, können künftig nicht in den Verband aufgenommen werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Compliance des Verbands und seiner Mitglieder mit internationalen Sanktionsregimen sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.

Künftig werden alle Anträge auf eine mögliche Listung insbesondere in Sanktionsverzeichnissen der EU und der USA geprüft. Dabei handelt es sich um offizielle Listen von Personen oder Unternehmen, gegen die nationale oder internationale Wirtschaftssanktionen verhängt wurden. Besondere Relevanz haben sogenannte „Secondary sanctions“ – also Regelungen, bei denen bereits eine geschäftliche Zusammenarbeit mit gelisteten Unternehmen zu eigenen Sanktionen führen kann.

Das neue Verfahren soll nicht nur für künftige Mitgliedsanträge gelten, sondern schrittweise auch auf bestehende Mitglieder angewendet werden. Unterstützt wird der Verband bei der Umsetzung von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.

Unternehmen, die selbst oder über verbundene Gesellschaften auf als relevant eingestuften Sanktionslisten geführt werden, können keine Mitgliedschaft im ZIV erhalten; entsprechende Anträge werden abgelehnt. Bei Einträgen auf nicht als relevant bewerteten Listen soll künftig die Mitgliederversammlung über eine Aufnahme entscheiden. Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV:

Als Verband tragen wir eine besondere Verantwortung: Wir müssen nicht nur faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Mitglieder einfordern, sondern korrektes Verhalten auch aktiv absichern. Mit dem neuen Prüfverfahren setzen wir klare Standards und handeln konsequent – denn Compliance ist kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis. Gleichzeitig beziehen wir unsere Mitglieder transparent in den Prozess ein, um gemeinsam Risiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.Burkhard Stork

Burkhard Stork vom Zweirad-Industrie-Verband; Bild: ZIV / Dirk Michael Deckbar

Nach Angaben des Verbandes dient der Beschluss dem Schutz der Mitglieder sowie der eigenen Gremien vor unbeabsichtigten Sanktionsfolgen. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, rechtssichere Rahmenbedingungen innerhalb der Fahrradindustrie zu gewährleisten.

Mehr Informationen stehen auf der Website des ZIV zur Verfügung.

Quelle: PM ZIV
Bilder: ZIV