Nach dem Insolvenzantrag im August hat das Amtsgericht Schweinfurt das Verfahren über das Vermögen des Fahrradherstellers eröffnet. Die Eigenverwaltung soll den Weg für eine Sanierung ebnen.
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winora Staiger GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Schweinfurt hat den entsprechenden Beschluss am 29. Oktober 2026 gefasst. Als Gründe nennt das Gericht Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das Unternehmen mit Sitz in Sennfeld soll das Verfahren in Eigenverwaltung durchlaufen. Damit bleibt die Geschäftsführung unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters für die Verwaltung des Unternehmens verantwortlich.

Teil einer umfassenden Restrukturierung der Accell Group

Der Schritt kommt nicht überraschend. Bereits Anfang August 2026 hatten die Accell Germany GmbH und ihre deutschen Tochtergesellschaften Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Betroffen waren neben der Konzernzentrale in Sennfeld auch die Fahrrad- und E-Bike-Hersteller Winora Staiger und Ghost sowie der Großhändler E. Wiener Bike Parts. Die Anträge waren am 5. August beim Amtsgericht Schweinfurt eingereicht worden.

Hintergrund ist die anhaltende Krise der Fahrradbranche mit rückläufiger Nachfrage, hohen Lagerbeständen und erheblichem Preisdruck. Auch umfangreiche finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen der internationalen Accell Group in den Jahren 2024 und 2025 hatten keine nachhaltige Stabilisierung bewirkt. Ein zuvor angestrebter Verkauf der gesamten Unternehmensgruppe scheiterte ebenfalls. In der Folge leitete Accell in zahlreichen europäischen Ländern Insolvenzverfahren ein.

Für die deutschen Gesellschaften wurde eine eigenständige Sanierung angestrebt. Ziel war und ist eine Investorenlösung, bei der die deutschen Aktivitäten aus der internationalen Accell Group herausgelöst werden. Die Geschäftsbetriebe sollten während der vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren fortgeführt werden.

Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters

Mit der Eröffnung des Verfahrens ordnete das Amtsgericht Schweinfurt die Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO an. Die Winora Staiger GmbH kann damit die Insolvenzmasse weiterhin selbst verwalten und über sie verfügen. Die Kontrolle übernimmt der gerichtlich bestellte Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen.

Darüber hinaus setzte das Gericht einen Gläubigerausschuss ein. Ihm gehören Vertreter der Agentur für Arbeit Nürnberg und der Faros Point Capital LLP sowie Jan Kauffels an.

Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis spätestens 10. Dezember 2026 beim Sachwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung und der Prüfungstermin finden am 25. Januar 2027 um 13 Uhr am Amtsgericht Schweinfurt statt.

Auf der Tagesordnung der Gläubigerversammlung stehen unter anderem die weitere Besetzung des Gläubigerausschusses und die Frage nach der Fortführung oder möglichen Stilllegung des Unternehmens. Auch über die weitere Ausrichtung des Insolvenzverfahrens und mögliche Sanierungsmaßnahmen soll beraten werden.

Zukunft der deutschen Accell-Gesellschaften bleibt offen

Mit der Verfahrenseröffnung beginnt für Winora Staiger eine entscheidende Phase der Restrukturierung. Die Eigenverwaltung bietet die rechtlichen Voraussetzungen, den Geschäftsbetrieb unter gerichtlicher Aufsicht fortzuführen und eine Sanierung voranzutreiben. Ob dies gelingt und welche Perspektiven sich für die deutschen Gesellschaften und ihre Marken ergeben, hängt insbesondere von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und dem Erfolg bei der Suche nach Investoren ab.