Der französische E-Bike-Hersteller NEOMOUV hat ein gerichtliches Sanierungsverfahren beantragt und am 29. September 2026 die Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens beim Wirtschaftsgericht in Le Mans erreicht. Nach Angaben des Unternehmens soll die damit verbundene Beobachtungsphase genutzt werden, um eine Übernahme vorzubereiten und den Fortbestand der Geschäftstätigkeit, der Arbeitsplätze und des vorhandenen Know-hows zu sichern.
NEOMOUV begründet den Schritt mit der derzeit schwierigen Lage der Fahrradbranche, von der zahlreiche Marken und Hersteller betroffen seien. Das Unternehmen sieht sich dabei in einem Marktumfeld, das mehrere Akteure zu Restrukturierungsmaßnahmen zwinge.
Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
Trotz des eingeleiteten Verfahrens will NEOMOUV seine laufende Geschäftstätigkeit fortsetzen. Bestellungen sollen weiterhin bearbeitet und Lieferungen durchgeführt werden. Auch der Kundendienst bleibe wie bisher bestehen. Die bisherigen Ansprechpartner und Kommunikationswege sollen unverändert zur Verfügung stehen.
Während der Beobachtungsphase will NEOMOUV gemeinsam mit dem gerichtlich bestellten Verwalter nach einem Übernehmer suchen. Dieser soll nach Möglichkeit die Geschäftstätigkeit dauerhaft sichern und einen möglichst großen Teil der Arbeitsplätze erhalten.
Das Unternehmen verweist dabei auf seine Erfahrung im Bereich der Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, das Engagement seiner Mitarbeiter sowie sein bestehendes Vertriebsnetz. Diese Faktoren sollen die Grundlage für die weitere Entwicklung von NEOMOUV bilden.
Die Unternehmensleitung kündigt an, über wesentliche Fortschritte des Verfahrens zu informieren. Zugleich bedankt sie sich bei Kunden, Vertriebspartnern und weiteren Geschäftspartnern für deren Vertrauen und Unterstützung.



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