Ein Pedelec war nach einem leichten Sturz bei Glatteis weiterhin genutzt worden. Rund zwei Monate später geriet der Lithium-Ionen-Akku in Brand und verursachte erhebliche Schäden an einem Carport und angrenzenden Gebäuden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun klargestellt, dass allein ein solcher Sturz keine Pflicht begründet, den Akku vorsorglich von einer Fachwerkstatt überprüfen zu lassen.
Der Fall geht auf einen Unfall im Januar 2023 zurück. Der Sohn einer Mieterin war mit dem Pedelec bei Glatteis gegen einen Bordstein gestürzt. Das Fahrrad und der Akku blieben dabei äußerlich unbeschädigt und das Pedelec war weiterhin fahrtüchtig. Mieterin und Sohn nutzten das Fahrrad anschließend weiter.
Im März 2023 kam es zu einem Brand des Pedelecs, das in einem Carport neben dem Wohnhaus abgestellt war. Das Feuer beschädigte den Carport sowie das angrenzende Wohnhaus und weitere Gebäude. Der entstandene Gesamtschaden belief sich auf knapp 140.000 Euro. Der Wohngebäudeversicherer regulierte den Schaden und verlangte anschließend rund 54.000 Euro von der Haftpflichtversicherung der Mieterin.
Streit um mögliche Prüfpflicht
Der Versicherer argumentierte, die Mieterin hätte den Sturz zum Anlass nehmen müssen, den Akku in einer Fachwerkstatt auf mögliche Schäden und die weitere Sicherheit überprüfen zu lassen. Das Landgericht Oldenburg wies die Klage jedoch ab.
Auch das Oberlandesgericht Oldenburg schloss sich dieser Einschätzung an. Nach Auffassung des 9. Zivilsenats bestand im konkreten Fall keine Pflicht, das Pedelec nach dem leichten Sturz vorsorglich fachmännisch untersuchen zu lassen.
Zwar könne ein beschädigter Lithium-Ionen-Akku grundsätzlich eine Brandgefahr darstellen. Eine Verkehrssicherungspflicht verlange jedoch nicht, jede theoretisch denkbare Gefahr auszuschließen. Entscheidend sei vielmehr, ob sich nach den konkreten Umständen eine naheliegende Gefahr für andere ergebe.
Das sah der Senat hier nicht. Das Pedelec war nach dem Sturz äußerlich unbeschädigt und weiterhin fahrbereit. Zudem war es anschließend rund zwei Monate ohne Auffälligkeiten genutzt worden.
Keine allgemeine Wartungspflicht für Pedelec-Akkus
Eine weitere Rolle spielten die Sicherheitshinweise des Herstellers. Diese wiesen zwar darauf hin, dass Lithium-Ionen-Akkus keinen mechanischen Stößen ausgesetzt werden sollten und ein beschädigter Akku in sehr seltenen Fällen unter ungünstigen Umständen in Brand geraten könne.
Eine ausdrückliche Aufforderung oder Empfehlung, den Akku nach einem solchen Ereignis von einer Fachwerkstatt überprüfen zu lassen, enthielten die Hinweise nach den Feststellungen des Gerichts jedoch nicht. Auch eine gesetzliche Wartungspflicht für Lithium-Ionen-Akkus bestehe nicht.
Das OLG verwies zudem darauf, dass entsprechende Akkus in zahlreichen Alltagsgeräten eingesetzt werden. Verbraucher dürften grundsätzlich darauf vertrauen, diese bestimmungsgemäß gefahrlos nutzen zu können.
Berufung nach Hinweis des Gerichts zurückgenommen
Das OLG Oldenburg hatte zunächst mit Hinweisbeschluss vom 12. März 2026 angekündigt, die Berufung des Versicherers nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisen zu wollen. Nach diesem Hinweis nahm der Kläger seine Berufung zurück. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg rechtskräftig.
Der Beschluss des OLG Oldenburg vom 12. März 2026 trägt das Aktenzeichen 9 U 8/26. Das Gericht stellt dabei ausdrücklich auf den konkreten Fall eines leichten Sturzes ohne erkennbare Schäden und ohne anschließende Auffälligkeiten ab. Eine allgemeine Aussage, wonach Pedelec-Akkus nach jedem Sturz grundsätzlich nicht überprüft werden müssten, lässt sich daraus daher nicht ableiten.



Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Bitte beachte unsere Kommentarregeln:
Wir möchten eine respektvolle und konstruktive Diskussion fördern. Kommentare, die thematisch nicht passen, beleidigend sind oder den Zweck haben, andere Leser oder Autoren herabzusetzen, behalten wir uns vor zu löschen. Denke daran, so zu schreiben, als würdest du mit echten Personen sprechen. Humor ist willkommen, politische Diskussionen sollten vermieden werden. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Kommentars.
Bleib auf dem Laufenden:
Du kannst den Kommentar-Feed dieses Beitrags abonnieren.
Wer immer alles mitverfolgen möchte, sollte den Hauptfeed abonnieren.