Die Schweizer V-Locker AG hat am 13. Juli 2026 beim zuständigen Gericht die Überschuldung angezeigt und ihre Bilanz eingereicht. Über die Eröffnung eines Konkursverfahrens entscheidet nun das zuständige Gericht.
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kann das Unternehmen nach eigenen Angaben keine weiteren Leistungen erbringen oder neue Verpflichtungen eingehen. Davon betroffen sind unter anderem der Betrieb und die technische Betreuung der installierten Anlagen, Support-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie Lieferungen und Dienstleistungen. Auch laufende Projekte, Kooperationen, Vertriebsaktivitäten und die Bearbeitung von Anfragen, Störungen und offenen Geschäftsvorgängen sind derzeit ausgesetzt.
Lieferanten und Dienstleistungspartner werden aufgefordert, ohne ausdrückliche schriftliche Beauftragung keine weiteren Leistungen oder Lieferungen für die V-Locker AG zu erbringen.
Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass aktuell keine verbindlichen Auskünfte zum weiteren Geschäftsbetrieb, zu bestehenden Vertragsverhältnissen, offenen Rechnungen oder möglichen Forderungsanmeldungen erteilt werden können.
Die V-Locker AG entwickelte und betrieb digitale Fahrradparkanlagen für den öffentlichen Raum. Das Unternehmen kombinierte modulare, abschließbare Fahrradboxen mit einer IoT-Plattform für digitale Zugangsverwaltung, Buchung und Abrechnung. Ziel war es, sichere Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und anderen Mobilitätsknoten zu schaffen und damit den Umstieg auf das Fahrrad beziehungsweise Pedelec zu erleichtern.
Für seine Technologie erhielt das Unternehmen nach eigenen Angaben unter anderem Auszeichnungen der Klimastiftung Schweiz sowie des deutschen Bundesumweltministeriums. Zudem verwies V-Locker auf Projekte und Kooperationen mit Mobilitätsakteuren wie den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Deutschen Bahn.
Zum Zeitpunkt der Überschuldungsanzeige waren V-Locker-Anlagen an mehreren Standorten in der Schweiz und Deutschland in Betrieb. Dazu zählten unter anderem Grenchen, Meilen, Stettbach und Wallisellen sowie die deutschen Standorte Bonn, Halle (Saale), Frankenthal (Pfalz), Mühlacker und Schwalmstadt-Treysa. Je nach Standort standen zwischen sechs und 60 abschließbare Fahrradparkboxen zur Verfügung.
Sobald das zuständige Gericht über das weitere Vorgehen entschieden hat, sollen die entsprechenden Informationen gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden. Dort werden auch die zuständige Konkursbehörde sowie die weiteren Verfahrensschritte und Ansprechpartner bekanntgegeben.
Mit einer Mitteilung an Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bedankt sich die V-Locker AG abschließend für die bisherige Zusammenarbeit und bittet um Verständnis für die entstandene Situation.




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