Gerade Pendler entscheiden sich oft für ein S-Pedelec, um damit die täglichen Wege zurückzulegen. Leider bringt die Fahrzeug-Kategorie oft störende Einschränkungen mit sich, die vermeintlich leicht und elegant umgangen werden können. Doch genau damit macht man sich entweder zum Straftäter oder bleibt ein Kavalier. Versuch einer Aufklärung.
In Sachen Geschwindigkeit macht dem S-Pedelec in Deutschland (und der EU) kaum ein elektrisch unterstütztes Fahrrad etwas vor. Und Schnelligkeit ist für viele ein wichtiges Kriterium, um sich für diese Kategorie zu entscheiden. Abgesehen von der Schweiz, wo vieles geduldet wird, unterliegt das schnelle Pedelec aber einigen, oft unerwünschten Einschränkungen, denen sich viele Nutzer nur zu gerne entziehen möchten.
Aus aktuellem Anlass und weil auch hier immer wieder kommentierende Nutzer gefährliches Falschwissen verbreiten, möchten wir unsere Leser über wichtige Fakten aufklären. Das Thema ist und bleibt heiß und diverse Nutzer bewegen sich hier auf einem schmalen Grat.
Der Kavalier
Anders als das normale Pedelec, welches den Fahrrad-Status innehat, ist das S-Pedelec als Kleinkraftrad eingeordnet und unterliegt den Bestimmungen der EU-Typgenehmigung L1e-B. Damit benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis und erfordert für den Betrieb in öffentlichem Raum eine gültige Versicherung samt Kennzeichen, dazu Führerschein AM und eine Helmtragepflicht für den Fahrer.
Das Nummernschild muss dabei dauerhaft und sichtbar in bestimmter Position mit dem S-Pedelec verbunden sein. Radwege (außer extra freigegebene wie zuletzt in Tübingen) sind tabu, genauso wie der Austausch bzw. das Anbringen diverser Teile. Hierzu haben wir bereits einige Artikel veröffentlicht, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Oft gerät man als S-Pedelec Fahrer in Versuchung, sich nicht ganz korrekt zu verhalten. Ob man nun einmal kurzfristig auf einem Radweg fährt oder auch mal quer durch den Park: der Kavalier behält sein Nummernschild am vorgesehenen Ort und sieht einer möglichen Konfrontation mit der Obrigkeit einigermaßen gelassen entgegen.
Sollte man “erwischt” werden, so stellt ein solches, oben beschriebenes Fehlverhalten “nur” eine Ordnungswidrigkeit dar, die im schlimmsten Fall eventuell auch “mit Vorsatz” ausgelegt werden kann. Das gibt eine Geldbuße, die man vielleicht im persönlichen Gespräch mit dem Polizisten noch abschwächen kann, wenn man niemanden gefährdet hat. Ein schlechtes Gewissen gibt es gratis dazu. Alles halb so wild – das nächste Mal denkt man dran.
Der Straftäter
Anders sieht es aus für die Leute, die meinen, das Nummernschild in der Tasche herumführen zu müssen, so dass ihr Fahrzeug auf den ersten Blick nicht als S-Pedelec erkennbar zu sein scheint. Doch dies “scheint” nur so, denn die meisten Polizisten haben mittlerweile ein geschultes Auge und erkennen ihre “Pappenheimer” unter anderem an den anderen Merkmalen, mit welchen das S-Pedelec ab Werk ausgerüstet werden muss.
Der Unterschied zur zuvor beschriebenen Situation ist, dass man nun eine Straftat begeht. Hier hat man keinen Handlungsspielraum, denn nun macht sich sich verschiedener Vergehen schuldig. Zum einen fährt man ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen, was einen Straftatbestand und einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt. Geld- und oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr können hier die Folge sein und werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
Weiter stellt das Abnehmen und bloße Mitführen des Nummernschilds in der Tasche trotz evtl. ebenfalls mitgeführter Versicherungsbestätigung den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar, den man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen sollte. Denn ob man als Kavalier wie oben aufgrund von Lappalien angehalten wird, oder ob man als Straftäter behandelt wird, mit allen Folgen wie Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis usw. , spielt auf jeden Fall in einer anderen Liga.
Fazit
Wir möchten mit diesem Beitrag unseren Lesern noch einmal die Augen öffnen, dass bei S-Pedelecs ein erheblicher Unterschied besteht, ob das Kennzeichen angebracht und die Versicherungsbestätigung wie vorgeschrieben mitgeführt wird. Viele Leute nehmen diese Vorschriften auf die leichte Schulter, ohne dabei über die möglichen Folgen nachzudenken.
Die oben beschriebenen Beispiele waren allesamt bei Kontrollen ohne Auswirkungen auf weitere Verkehrsteilnehmer beschrieben. Nicht auszudenken, welche Folgen eintreten würden, wenn im schlimmsten Fall weitere Personen aufgrund eines Unfalls involviert gewesen wären.
Denkt einmal darüber nach.
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16. September 2020
Dieser Artikel ist Schwachsinn.
Ein “abgefallenes” Nummernschild, das mitgeführt wird, stellt lediglich eine ordnungswidrigkeit dar.
16. September 2020
Ausprobieren.
Kommt immer auf den Polizisten an, der einen erwischt.
Fazit von jemandem, dem es widerfahren ist:
“Zur Verdeutlichung: Ich hatte das gültige Kennzeichen samt Versicherungsbescheinigung dabei, aber nicht montiert. Auch das ist Urkundenfälschung und als solches eine Straftat.”
Der Staatsanwalt freut sich, besonders wenn etwas passiert.
Wenn fremder Sach- und Personenschaden eintritt, zahlt keine Versicherung!
Dann heißt es im schlimmsten Fall, Privatinsolvenz anmelden.
Ist das das schnelle Cruisen durch den Park oder auf dem Radweg ohne Nummernschild wert?
Einfach mal nachdenken!
27. September 2020
Was willst denn machen wenn Honk das Nummernschild abreißt und mitnimmt? Nach Hause schieben? So ein dämlicher Bericht….
Ich hatte auch schon nen Unfall mit Nummernschild im Gepäck. Wurde anstandslos von der Gegenpartei bezahlt. Nummerschild ist halt abgefallen.