Das Parken von Fahrrädern am rechten Fahrbahnrand soll im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig nicht mehr erlaubt sein. Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, die geplante Änderung ersatzlos zu streichen. Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es wichtig, den Fuß- und Fahrradverkehr attraktiver zu machen. Dazu gehört auch, mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jenseits der Gehwege zu schaffen, statt die vorhandenen einzuschränken.
Rund 40 Prozent aller mit dem Auto zurückgelegten Wege in Deutschland sind weniger als fünf Kilometer lang, zu diesem Ergebnis kommt die bundesweite Studie „Mobilität in Deutschland“ von 2017. Solche kurzen Strecken können oft leicht durch das Fahrrad ersetzt werden – wenn die Voraussetzungen auf der Straße stimmen. Anika Meenken, VCD-Sprecherin für Radverkehr:
Bislang galt: Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, und kann deshalb auch am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Als einziges Fahrzeug dürfen Fahrräder auch auf dem Gehweg parken, wenn sie keine Fußgänger behindern. Gemäß der neuen Verordnung dürften Fahrräder künftig nur noch auf dem Gehweg abgestellt werden – nicht mehr am Fahrbahnrand oder auf Parkstreifen und in -buchten.
Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger sind dort aber richtig aufgehoben, um Fußgänger nicht zu benachteiligen. So wird die angeblich angestrebte Verlagerung des innerstädtischen Last- und Lieferverkehrs auf Fahrräder mit Anhänger und auf Lastenräder erschwert statt erleichtert.
Danke an Sven K. für den Hinweis!
Mehr unter www.vcd.org.
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24. November 2019
Die Ausnahme von Lastenrädern und Anhängern genügt nicht. Da die Regel das Parken auch auf Parkstreifen verbietet, wären dann auch Fahrradabstellanlagen dort unzulässig. D. h. keine Umwandlung mehr von “Auto”-Parkplätzen in Fahrradstellplätze. Das wäre ein großer Rückschritt und Hindernis für das Radfahren in Deutschland. Zudem würde die Flut von ersatzweise auf Gehwegen zu errichtenden Fahrradabstellanlagen massiv die Fußgänger beschränken.