Neue Förderung schafft Anreize für Alltagsradverkehr und EBikes
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Mit einer neuen Richtlinie zur Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland möchte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die Attraktivität von Pedelecs sowie die Potentiale im Alltagsradverkehr erhöhen.

Es stehen bis 2018 Finanzmittel in Höhe von 700.000 Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen.

Anke Rehlinger teilt dazu mit:

Wir wollen dazu ermutigen, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilität zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch praktische Beispiele zum Umsteigen auf einen attraktiven Alltagsradverkehr ermuntert werden. Dadurch können sich Emissionen von Schadgasen und Feinstäuben in den Städten und Gemeinden weiter reduzieren.Anke Rehlinger

Im Rahmen der neuen Richtlinie sind folgende Projekte förderfähig:

  • Anschaffung von zwei- bis dreirädrigen E-Fahrzeugen (Pedelecs, Lastenpedelecs oder E-Roller). Pro Antragssteller dürfen pro Jahr fünf Fahrzeuge angeschafft werden. Die Förderung erfolgt bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, max. 1.000 Euro bei Pedelecs bzw. 1.500 Euro bei Lastenpedelecs und E-Rollern
  • Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen für mindestens sechs Fahrzeuge. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Abstellanlagen ohne Ladeeinrichtung (max. 30.000 Euro) und bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Abstellanlagen mit Ladeeinrichtung (max. 50.000 Euro). Die Abstellanlagen müssen die Vorlesen Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. bzw. die Standards des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. erfüllen
  • Errichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für zwei- bis dreirädrige E-Fahrzeuge. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 30.000 Euro). Die geförderten Ladeeinrichtungen müssen öffentlich zugänglich sein und/oder an besonderen touristischen Örtlichkeiten errichtet werden
  • Innovative Projekte im Bereich der E-Mobilität mit Pilot, Demonstrations- und Modellcharakter z.B. im Zusammenhang mit der touristischen Erschließung von Standorten im Saarland. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 50.000 Euro)

Mehr Informationen auch auf www.saarland.de.

Quelle: PM Saarland
Bild: Pixabay