Anfang letzten Jahres haben wir über die Münchner Bezuschussung des Erwerbs von Elektrofahrzeugen berichtet, das sich aber zu diesem Zeitpunkt nur an Gewerbetreibende richtete.
Das Förderprogramm wurde nun vor Weihnachten 2016 in einer neuen Fassung beschlossen, die nun seit Jahresbeginn 2017 in Kraft getreten ist.
Die wichtigsten Änderungen umfassen dabei die Öffnung für Privatpersonen, die nun den Erwerb von einem Lastenpedelec oder anderen leichten, zweirädrigen Elektrofahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e mit maximal 2.000 Euro bezuschussen lassen können.
Ebenfalls soll die Förderung von E-Leichtfahrzeugen durch eine Erhöhung der maximalen Fördersummen und eine Erweiterung des Bonussystems weiter verstärkt werden, wobei man hier auch die häufigere Verbreitung von DC-Ladesäulen im Blick hat. Ebenfalls förderfähig sind Beratungsleistungen durch zertifizierte Berater für Elektromobilität.
Keine E-PKW oder E-Nutzfahrzeuge
Da der Bund seit dem 18. Mai 2016 mit dem Programm zur “Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)” den Erwerb von Elektroautos oder E-Nutzfahrzeugen (Klasen M1 und N1) fördert, hat München die Förderung dieser Fahrzeuge seinerseits schon am 16. Juni 2016 gestoppt, da keine Doppelförderung vorgesehen ist.
Stattdessen konzentrierte man sich dann auf die Förderung von gewerblich genutzten Pedelecs, Lastenpedelecs sowie die Anschaffung von Leichtfahrzeugen und zwei- und dreirädrigen Elektrofahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e. Je nach Fahrzeug waren Fördersummen bis zu 3.000 Euro vorgesehen.
Öffnung für Privatpersonen
Seit Jahresbeginn können auch Privatpersonen Fördermittel beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach zu fördernder Fahrzeugklasse und weiteren möglichen Boni, die beantragt werden können.
Fördertatbestände | Förderung | Maximale Förderhöhe | Antragsberechtigt | Ökobonus | Abwrackbonus** | |
---|---|---|---|---|---|---|
Gewerbe* | Privat | |||||
Pedelecs | 25% der Nettokosten | 500 Euro | ja | nein | nein | nein |
Lastenpedelecs | 1.000 Euro | ja | ja | nein | ja, 500 / 1000 Euro | |
L1e bis L4e (2- und 3-rädrige Leichtfahrzeuge) | 1.000 Euro | ja | ja | ja, max. 200 Euro | ja, 500 / 1000 Euro | |
L5e bis L7e (3- und 4-rädrige Leichtfahrzeuge) | 3.000 Euro | ja | nein | ja, max. 500 Euro | ja, 500 / 1000 Euro | |
Beratungsangebot | 80% der Nettokosten | 6.000 Euro | ja | ja | nein | nein |
Ladeinfrastruktur | 20% der Nettokosten | 1.500 Euro pro AC-Ladepunkt | ja | ja | nein | nein |
5.000 Euro pro AC-Ladepunkt | ja | ja |
Hinweis: *Der Antragstellerbereich “Gewerbe” enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen **Abwrackbonus: Höhe richtet sich nach dem verschrotteten Fahrzeug (Leichtfahrzeug: 500 Euro /PKW: 1000 Euro)
Die komplette Förderrichtlinie finden Sie unter folgender URL: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4268101.pdf
Wer direkt einen Antrag stellen möchte, kann dies auf folgender Seite erledigen: Förderprogramm Elektromobilität in München