Die Schweizer werfen dem US-amerikanischen Unternehmen Vertragsbruch vor
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Die traditionsreiche US-Firma Radio Flyer, zumindest jenseits des großen Teichs bekannt für ihre Kinderspielzeuge, hat sich in den letzten Jahren auf dem E-Bike-Markt etabliert und vertreibt ihre elektrischen Fahrräder unter dem Namen „Flyer“. Dies sorgt jedoch für Unmut bei der Huttwiler E-Bike-Pionierin „Flyer AG“ aus der Schweiz, die bereits seit Jahren erfolgreich ihre E-Bikes in den USA verkauft.

Die Flyer AG sieht durch die Namensgleichheit eine Bedrohung für ihre Position auf dem US-Markt. Insbesondere bemängelt sie die Preisdifferenz, da Radio Flyer ihre E-Bikes ab 1800 Dollar anbietet, was etwa der Hälfte des Preises der Flyer AG entspricht.

Der Konflikt zwischen den beiden Unternehmen geht auf einen vor Jahren abgeschlossenen Vertrag zurück. Ursprünglich erlaubte der Vertrag beiden Firmen, Produkte mit dem Namen „Flyer“ zu versehen. Damals spezialisierte sich Radio Flyer ausschließlich auf Kinderfahrräder. Mit dem Einstieg in den E-Bike-Markt interpretierte das Unternehmen den Vertrag neu und versuchte gleichzeitig, den Namen „Flyer“ als Marke zu schützen. Das US-Patentamt lehnte dieses Vorhaben jedoch ab, da der Name bereits von der Flyer AG registriert war.

Die Flyer AG wirft Radio Flyer nun Vertragsbruch vor und hat Klage vor dem kantonalen Handelsgericht in Bern eingereicht. Die Verhandlung zwischen den Anwälten beider Unternehmen findet am 30. Januar statt. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird das Gericht sein Urteil einige Wochen später fällen.

Trotz eines möglichen Erfolgs für die Flyer AG bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Radio Flyer seine E-Bikes umbenennen muss. Die Flyer AG müsste in diesem Fall eine separate Klage in Chicago einreichen, die nach amerikanischem Recht behandelt würde. Der Ausgang dieses Streits wird nicht nur die Zukunft der Markennamen klären, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem US-E-Bike-Markt haben.

Quelle: div. Medien
Bild: Flyer