Dank neuer Steuerregelungen sind Dienstrad und Jobticket seit 2019 für Angestellte in vielen Fällen attraktiver als ein Gehaltsplus. Diese Extras haben sich noch nie so gelohnt wie seit Januar dieses Jahres. Auch der Arbeitgeber profitiert mehrfach.
Arbeitgeber haben seit Anfang des Jahres einen neuen Trumpf im Ärmel, wenn sie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Gehaltspoker sitzen. Die Karte, die sie spielen können, heißt: „Dienstrad oder Jobticket sind die neue Gehaltserhöhung“.
Ein höheres Brutto ist für Arbeitnehmer oft ernüchternd, weil häufig nur etwa die Hälfte auf dem Konto landet. Deshalb sind steuerfreie Extras wie ein Dienstrad oder Jobticket lukrative Alternativen. Beide Goodies lohnen sich mehr denn je: Das Jobticket ohne Limit ist wieder da, das heißt, dass der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern muss.
Und auch das Dienstfahrrad ist ab 1. Januar 2019 steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellt und die monatlichen Leasingraten und weitere Kosten wie die Versicherungsprämie trägt. Dieses neue Gesetz (§ 3 Nr. 37 EStG) sieht vor, dass der Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nicht mehr versteuern muss und ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Warum Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren
Nicht nur Angestellte profitieren, auch Arbeitgeber haben mehr davon, wenn sie statt einer Lohnerhöhung zum Beispiel das Dienstrad-Extra gewähren. Sie müssen auf diese Sachleistung keine Abgaben bezahlen. Das Jobrad bringt aber noch mehr Vorteile: Radelnde Mitarbeiter sind motivierter und gesünder – und im Durchschnitt zwei Tage weniger krank. Außerdem sind sie meist schneller, weil sie am Stau vorbeifahren, und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und sparen Ressourcen, etwa Stellfläche auf dem Firmenparkplatz.
Arbeitgeber können das Dienstrad zudem als erfolgreiche Recruiting-Strategie nutzen und sich so einen Vorteil im Wettbewerb um die besten Fachkräfte verschaffen. Laut einer neuen Studie von Kienbaum gewinnt das Firmenrad oder Firmen-E-Bike stark an Attraktivität in deutschen Unternehmen: Es hat die höchste Planungsrate aller Extras, etwa 30 Prozent der Arbeitgeber beabsichtigen derzeit die Einführung.
Beispielrechnung: mehr Brutto vs. Dienstrad von der Chefin
Klingt alles sehr theoretisch? Deshalb kommt hier eine Beispielrechnung für einen Angestellten aus Nordrhein-Westfalen mit 3.000 Euro brutto Monatsgehalt, Steuerklasse I, keine Kinder, bezahlt Kirchensteuer. Was bringt ihm eine Gehaltserhöhung? Was kostet den Arbeitgeber das Dienstrad?
a) Der Mitarbeiter erhält eine Lohnerhöhung von 60 Euro brutto pro Monat. Zuzüglich Sozialabgaben muss der Arbeitgeber mindestens 72 Euro einkalkulieren. Auf dem Gehaltszettel des Angestellten landen unterm Strich etwa 32 Euro netto.
b) Für bereits 60 Euro im Monat kann der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter ein Dienstrad im Wert von 2.175 Euro überlassen. Der Mitarbeiter kann also statt einer Netto-Gehaltserhöhung von monatlich 32 Euro ein Dienstrad im Wert von über 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Das Jobrad darf er auch in der Freizeit nutzen. Durch die neue Gesetzeslage muss er die private Nutzung des Jobrads nicht mehr versteuern.
Weitere Informationen zu Jobrad unter: www.jobrad.org
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