Aktueller Entwurf StVO-Novelle verbietet Fahrradparken am Rand der Fahrbahn. Klimaneutrale Mobilität muss gefördert, nicht beschränkt werden. VCD fordert Vorrang für Fußgänger und Radfahrer
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Das Parken von Fahrrädern am rechten Fahrbahnrand soll im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) künftig nicht mehr erlaubt sein. Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, die geplante Änderung ersatzlos zu streichen. Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es wichtig, den Fuß- und Fahrradverkehr attraktiver zu machen. Dazu gehört auch, mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jenseits der Gehwege zu schaffen, statt die vorhandenen einzuschränken.

Rund 40 Prozent aller mit dem Auto zurückgelegten Wege in Deutschland sind weniger als fünf Kilometer lang, zu diesem Ergebnis kommt die bundesweite Studie „Mobilität in Deutschland“ von 2017. Solche kurzen Strecken können oft leicht durch das Fahrrad ersetzt werden – wenn die Voraussetzungen auf der Straße stimmen. Anika Meenken, VCD-Sprecherin für Radverkehr:

Wer selbst regelmäßig mit dem eigenen Fahrrad, einem Lasten- oder Bike-Sharing-Rad unterwegs ist, weiß, wie schwierig es oft ist, einen Parkplatz für sein Fahrrad zu finden, ohne Fußgänger zu behindern. Bisher konnte man sich damit behelfen, das Rad am Straßenrand abzustellen. Der vorliegende StVO-Entwurf würde das verbieten. So beschneidet er einerseits die Rechte der Fahrradfahrer und engt andererseits Fußgänger auf dem ohnehin meist schmalen Bürgersteig ein. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist das ein falsches Signal. Gerade jetzt muss die StVO-Novelle dazu genutzt werden, den emissionsfreien Fuß- und Fahrradverkehr zu fördern.Anika Meenken

Bislang galt: Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, und kann deshalb auch am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Als einziges Fahrzeug dürfen Fahrräder auch auf dem Gehweg parken, wenn sie keine Fußgänger behindern. Gemäß der neuen Verordnung dürften Fahrräder künftig nur noch auf dem Gehweg abgestellt werden – nicht mehr am Fahrbahnrand oder auf Parkstreifen und in -buchten.

Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger sind dort aber richtig aufgehoben, um Fußgänger nicht zu benachteiligen. So wird die angeblich angestrebte Verlagerung des innerstädtischen Last- und Lieferverkehrs auf Fahrräder mit Anhänger und auf Lastenräder erschwert statt erleichtert.

Wichtige Information
Bereits am 25. Oktober 2019 wurde die umstrittene Regelung für Cargobikes und Fahrräder mit Anhänger wieder gekippt. Der Paragraph 12 b erhält einen Zusatz: “ausgenommen davon sind Transportfahrräder und Fahrräder mit Anhängern.”

Danke an Sven K. für den Hinweis!

Mehr unter www.vcd.org.

Quelle: PM VCD
Text: VCD