Der Fahrradclub ADFC fordert Planungsbeschleunigung für Radinfrastruktur
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Am 08. Februar 2023 diskutierte der Bundestag über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur forcierten Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP). Die Union kritisiert die Bundesregierung für fehlendes Engagement bei der Förderung des Radverkehrs und fordert ein Gesetz zur Umsetzung des Radverkehrsplans sowie eine Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Fahrradclub ADFC kritisiert ebenfalls den schleppenden Ausbau der Radinfrastruktur und fehlende Impulse des Bundes­verkehrsministeriums für das Rad.

ADFC Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider, Bild: Dirk Michael Deckbar

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Die Union hat Recht – das Fahrradland, das Deutschland laut Nationalem Radverkehrsplan bis 2030 werden will, ist noch nicht mal als Silberstreif am Horizont erkennbar. Gut, dass die Opposition das jetzt erkannt hat und der Ampel Druck macht, die Umsetzung des Radverkehrsplans per Gesetz voranzutreiben und das Straßenverkehrsgesetz zu reformieren. Von den anvisierten flächendeckenden Radwegenetzen sind wir Lichtjahre entfernt, der Ausbau der Radinfrastruktur kommt kaum voran. Radfahren in Deutschland ist auch in Minister Wissings zweitem Amtsjahr immer noch eine Mutprobe. Nicht einmal 50 Kilometer Radschnellwege gibt es, gebraucht werden nach unserer Schätzung mindestens 2.000. Es fehlen zehntausende Kilometer Alltagsradwege in den Kommunen und rund 1,5 Millionen Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen. Weiterhin keine einladenden Bedingungen zum Radfahren also. Angesichts der massiv verfehlten Klimaziele und der riesigen Platzprobleme im Verkehr müssen völlig neue Ziele als gleichrangig im StVG festgeschrieben werden – nämlich der Klimaschutz und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. So steht es auch im NRVP, aber der Minister tut es nicht. Wissings Fahrradland krankt vor allem am Unwillen, das überholte Straßenverkehrsgesetz verkehrswendetauglich zu reformieren.“

ADFC-Kritik an der Fahrradförderung des Bundes

Schon bei Verabschiedung des Nationalen Radverkehrsplans Mitte 2021 hatte der ADFC kritisiert, dass dem Plan quantifizierte Ziele für den Modal Shift – also die Verlagerung von Autofahrten auf das Fahrrad fehlten. Auch fehlt ein Umsetzungsplan mit Zahlen zum aktuellen Ausbaustand der Radinfrastruktur und natürlich Zielzahlen. Die Bundesregierung sagt zwar, dass sie „lückenlose Radwegenetze“ will, aber nicht, was das eigentlich ist, wo wie viele Kilometer fehlen und welche Ausbauprojekte prioritär sind.

Schneider: „Die Union kritisiert zu Recht, dass die Pläne der Bundesregierung zur Fahrradförderung denkbar unkonkret sind. Und sie fordert zu Recht ein Gesetz zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes, eine verbindliche Bedarfsplanung, die Festlegung messbarer Ziele für den Ausbau der Radinfrastruktur und eine gesetzlich gesicherte langfristige Finanzierung. Herr Wissing, die CDU/CSU-Fraktion nimmt das Fahrrad als Verkehrsmittel ernst – wann sind Sie soweit?“

Bild: ADFC

ADFC fordert Planungsbeschleunigung für Radinfrastruktur

Der ADFC fordert die Planungsbeschleunigung für Radinfrastrukturprojekte. Planungsverfahren müssen verkürzt, Förderverfahren vereinfacht werden. Das aktuelle StVG zwingt Kommunen dazu, die Einrichtung von Radwegen und Radfahrstreifen aufwändig zu begründen und behindert damit die Arbeit der ohnehin viel zu wenigen Planerinnen und Planer. Das Straßenverkehrsgesetz muss reformiert werden, um den Bau von Radwegen zu beschleunigen. Das geht nur, indem die Paragraphen 1 und 6 des Straßenverkehrsgesetzes um die Ziele des Klimaschutzes und der städtebaulichen Entwicklung ergänzt werden. Diese Ziele müssen gleichrangig ins Gesetz integriert werden.

Schneider: „Gemeinsam mit der CDU fordern wir eine Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes, um den klimafreundlichen Radverkehr zu fördern. Nur so bekommen wir Tempo in den Ausbau der Radwege in Deutschland.“

Weitere Details unter: www.adfc.de.

Quelle: PM ADFC
Bilder: s. Kennz.