Am 27. Juni 2024 hat das Amtsgericht Offenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Elektro Mobile Deutschland GmbH beschlossen. Die in Offenburg ansässige Firma, die auf die Herstellung und den Vertrieb von E-Bikes (zumeist Lizenzgeschäft) spezialisiert ist, sieht sich nunmehr mit einem Insolvenzverfahren konfrontiert, das weitreichende Folgen für das Unternehmen und seine Gläubiger haben könnte.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht mehrere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Dazu gehört das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Elektro Mobile Deutschland GmbH, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Berbuer aus Freiburg bestellt. Seine Hauptaufgabe wird es sein, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Zudem hat er zu prüfen, ob das Vermögen der Elektro Mobile Deutschland GmbH ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie Sonderkonten zu eröffnen.
Die Verfügungsbefugnis der Elektro Mobile Deutschland GmbH über ihre Bankkonten und Außenstände wurde stark eingeschränkt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und der Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform der Schuldnerin vorliegt und welche Chancen für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Diese Prüfung wird entscheidend dafür sein, ob und wie die Elektro Mobile Deutschland GmbH ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen kann.