In Goslar hat vom 28. bis zum 30. Januar 2015 wieder der aktuelle Deutsche Verkehrsgerichtstag stattgefunden — dieses Jahr jährt sich das Ereignis übrigens schon zum 53. Mal.
Bei verschiedenen Tagungen und Arbeitskreisen werden dabei von der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. Empfehlungen ausgearbeitet, die für Verbesserungen im Straßenverkehr sorgen sollen.
Natürlich sind die Empfehlungen nicht verbindlich, sie regen aber doch den den Gesetzgeber bzw. einen oder anderen Entscheidungsträger an, in zukünftigen Beschlüssen denselben eventuell zu folgen.
Neue Promillegrenze für Radler wird empfohlen
Die Promillegrenze für Rad- und Pedelec-Fahrer liegt bekanntermaßen bei 1,6 Promille. Allerdings machen sich auch Radfahrer bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit von nur 0,3 Promille nach § 316
StGB (Trunkenheit im Verkehr) strafbar. Hier gibt es aber oft Probleme für die Obrigkeit, den entsprechenden Beweis zu führen.
Aus neuen Studien der Rechtsmedizin hat man aber neue Erkenntnisse gewonnen und festgestellt, dass bereits in Promillebereichen von 0,8 bis 1,1 Promille die Häufigkeit für sog. “grobe Fahrfehler” steigen kann.
Schon allein deshalb empfiehlt der Deutsche Verkehrsgerichtstag mit seinem Arbeitskreis III die Schaffung eines Bußgeldtatbestandes, wie er in § 24 a StVG (0,5-Promille-Grenze) für Kraftfahrzeugführer vorhanden ist, auch für Fahrradfahrer einzuführen.
Zudem wird eine Absenkung der bisherigen Promillegrenze für Radfahrer von bisher 1,6 auf 1,1 Promille empfohlen, der in einem neuen Gesetz verabschiedet werden soll.
Zudem soll die Gefährdung, die von “betrunkenen” Fahrradfahrern ausgeht, unter Zuhilfenahme der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bewertet werden.
ADFC machte kürzlich denselben Vorschlag
Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat vor einiger Zeit die Empfehlung gemacht, den Alkohol-Gefahrengrenzwert auf besagte 1,1 Promille zu legen.
So äußerte sich auch heute der Bundesgeschäftsführer des ADFC, Burkhard Stork, zur Empfehlung des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages:
Die alkoholbedingten Unfälle von Radfahrern machen zwar nur 5 Prozent aus, allerdings oft mit schwereren Unfallfolgen. So ist laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Risiko für schwere Verletzungen am Gesicht und Kopf bei alkoholisierten Radfahrern bis zu dreimal höher als bei nüchternen Radlern.
Herabsetzung der Grenze trotzdem unwahrscheinlich
Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm, sieht selbst keine großen Chancen für eine Absenkung der Promillegrenze für Fahrradfahrer. Dies sagte er bereits im Vorfeld bei der Auftaktpressekonferenz in Goslar.
Für eine Reduzierung des derzeitigen Grenzwertes von 1,6 Promille bestehe im Moment eine zu geringe Daten- und Forschungsbasis. Auch gefährden die Radfahrer in diesem Zustand meist sich selbst, bringen dabei manchmal auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in gefährliche, selten tödliche Situationen.
Was meinen Sie? Soll die Promillegrenze beibehalten werden oder wie vorgeschlagen abgesenkt werden?
Vielen Dank fürs Mitmachen! Über Ihre Meinung in unseren Kommentaren oder auf den Sozialen Netzwerken freuen wir uns zudem. 🙂
Alle Empfehlungen des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages finden Sie hier: Empfehlungen