Der europäische Fahrradverband CONEBI äußert sich in einem Positionspapier zur neuen EU-Batterieverordnung, über welches seit der Vorlage durch die EU-Kommission Ende 2020 im Europäischen Rat und auch im Europäischen Parlament diskutiert wird. Hier werden schon bald erste Verhandlungen mit allen Gesetzgebern der Europäischen Union erwartet, die auf einen endgültigen Gesetzestext hinarbeiten sollen.
Hauptsächlich richtet sich die Kritik des Verbandes gegen den Artikel 11 der neuen Batterieverordnung, der eine Austauschbarkeit und Recyclingfähigkeit von Batterien, aber auch konkret eine Reparatur derselben erlauben soll. Dieses kann natürlich Umweltvorteile und auch Ressourceneinsparungen mit sich bringen, stellt sich aber laut dem Fachverband als potenziell gefährlich dar, sowohl für den Verbraucher als auch für die Funktionalität des Gerätes.
Zum Artikel 11 gibt die CONEBI daher die folgenden Empfehlungen ab:
- Der Batteriewechsel entweder von qualifizierten unabhängigen Betreibern oder von Endnutzern vorgenommen werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass qualifizierte unabhängige Betreiber für den Austausch verantwortlich sind, da bei unsachgemäßem Austausch Sicherheitsrisiken (z. B. Feuer, Explosion) auftreten können. Die Hersteller sollten für die Wahl der geeigneten Konstruktionsstrategie verantwortlich sein. Für die Umsetzung der Verpflichtungen setzt CONEBI einen Übergangszeitraum von 24 Monaten an.
- Eine defekte Batterie soll nur durch eine zugelassene, technisch identische Batterie erlaubt sein. So soll vermieden werden, dass ungeschultes Personal inkompatible Akkus oder bereits reparierte Batterien verwendet und so die Gefahr von Schäden für Verbraucher und Reparaturbetriebe massiv erhöht. Zudem sollen nur öffentlich bzw. kommerziell verfügbare Werkzeuge beim Vorgang des Ersetzens eingesetzt werden dürfen, was die Innovation in diesem Segment vorantreiben soll. Auf „Basiswerkzeuge“ solle gänzlich verzichtet werden.
- Der Austausch der Batterie soll ohne bleibende Schäden möglich sein, wie der Verband weiter fordert. So sollte im Gesetzestext unbedingt das Wort „dauerhaft“ zu „Schaden“ hinzugefügt werden, damit es unabhängigen Betreibern möglich ist, beim Austausch beschädigte Bauteile wie z.B. eine Dichtung aufgrund der Sicherheitsvorschriften ersetzen zu müssen.
- Die Software, die bei den Ersatzbatterien durch die Behörde reguliert wird, muss auch weiterhin Sicherheitsvorfälle und thermische Ereignisse zuverlässig erkennen und daher kompatibel zur Ersatzbatterie und deren Lademechanismen sein. Generell sollte laut der CONEBI immer eine komplette Batterie (also Batteriezellen, Elektronik/BMS, interne Anschlüsse und Gehäuse) ausgetauscht werden, niemals einzelne Batteriezellen. Dies sollte im Gesetzestext festgeschrieben werden.
Die kompletten Erläuterungen zu dieser Thematik findet sich im Positionspapier des europäischen Fahrradverbandes, wobei der Vorschlag für den Gesetzestext der neuen EU-Batterieverordnung hier zu finden ist.