Endlich: Einige Regelungen im Bereich Fahrrad- und E-Bikes sind nun auf der Höhe der Zeit
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Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag, den 10. März, die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Nach vielen Jahren der Verhandlungen und Gespräche wurden nun endlich die Anforderungen an Fahrräder und E-Bikes in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neu gefasst und an den Stand der Technik angepasst.

Neben der rechtlichen Gleichstellung von Fahrrädern und E-Bikes 25 – mit und ohne Anfahrhilfe – wurden umfangreiche Änderungen an den Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung vorgenommen. Zukünftig dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein.

Darüber hinaus sind Fahrtrichtungsanzeiger an mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau erlaubt, bei denen das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt ist. Zusätzlich wurden Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen. Dazu Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV:

Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragenSiegfried Neuberger

Bild: Busch & Müller / P-DF

Auf der Internetseite des Bundesrates finden Sie unter diesem Link (TOP 78) die entsprechenden Drucksachen zu der Verordnung. Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, Fahrradkomponenten, Zubehör und E-Bikes.

Mehr beim Zweirad-Industrie-Verband e.V. oder hier direkt den Beschluss des Bundesrates lesen.

Quelle: PM ZIV
Text: ZIV / Red.