Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich heute auf Regelungen verständigt, von denen wohl viele Fahrradhändler vor allem auf die Folgende gefreut haben.
Demnach dürfen unter anderem Fahrradhändler ihre Verkaufsflächen wieder öffnen und zwar unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Dies ist nicht in allen Zweigen des Einzelhandels so und oft auf 800 m² beschränkt.
Allerdings müssen dafür Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden, welche die Mitarbeiter und die Kunden weiter vor Ansteckung mit dem Coronavirus schützen sollen.
Mehr schon bald hier im Blog.
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