Batteriespezialist aus Karlstein meldet Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung – Betrieb soll unter Aufsicht fortgeführt werden
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Über die BMZ Germany GmbH sowie die BMZ Holding GmbH mit Sitz in Karlstein am Main ist am 19. Dezember 2025 jeweils das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dies geht aus den Beschlüssen des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor. Beide Gesellschaften haben die Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung selbst beantragt.

Mit der heutigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die vorläufige Phase der Eigenverwaltung. Das Insolvenzgericht hat damit Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung formell festgestellt und das reguläre Verfahren eröffnet. Die Geschäftsführung bleibt zwar weiterhin im Amt, steht nun jedoch unter der verbindlichen Aufsicht eines Sachwalters und eines Gläubigerausschusses. Erst ab diesem Zeitpunkt greifen die vollen Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubiger – etwa durch Forderungsanmeldungen und Beschlüsse über den weiteren Sanierungskurs.

Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner aus Frankfurt am Main bestellt. Er überwacht die Geschäftsführung während des Verfahrens, ohne die operative Leitung zu übernehmen. Ziel der Eigenverwaltung ist es, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und eine Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht zu ermöglichen.

Hintergrund der Insolvenz sind laut Unternehmensangaben eine akute Liquiditätskrise sowie der Verlust eines Großkunden im Segment Energy Storage, verbunden mit Rechtsstreitigkeiten und daraus resultierenden Kostenbelastungen. BMZ verfolgt eine klare Nischenstrategie: Gründer Sven Bauer betonte bereits im vergangenen Jahr gegenüber der „Börsen Zeitung“: „Wir machen kein Auto, kein Handy, kein Laptop.“ Stattdessen liefert BMZ Energiespeichersysteme für E-Bikes, Elektroroller, Garten- und Handwerkertools, Nutzfahrzeuge, Medizingeräte und industrielle Anwendungen. Diese Diversifizierung sollte die Krisenanfälligkeit mindern, konnte den aktuellen Einbruch jedoch nicht verhindern.

Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16. Januar 2026 beim Sachwalter anzumelden. Gläubigerversammlungen sowie die jeweiligen Prüfungstermine sind für den 28. Januar 2026 am Amtsgericht Aschaffenburg angesetzt. Dort sollen unter anderem Entscheidungen zur Fortführung des Unternehmens, zur möglichen Ausarbeitung eines Insolvenzplans sowie zur weiteren Ausgestaltung der Eigenverwaltung getroffen werden.

Für beide Verfahren wurden Gläubigerausschüsse eingesetzt, denen unter anderem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, der Santander Consumer Bank sowie weitere institutionelle und private Gläubiger angehören. Diese Gremien sollen den Verlauf des Verfahrens begleiten und die Interessen der Gläubiger wahren.

BMZ zählt seit Jahren zu den bekannten Zulieferern von Batteriesystemen, unter anderem für E-Bikes und andere Anwendungen der Elektromobilität. Welche konkreten Auswirkungen die Insolvenzverfahren auf Lieferketten, laufende Projekte und Geschäftspartner haben werden, ist derzeit offen. Das Gericht hat hierzu keine weiteren Angaben gemacht.

Wir bleiben dran.