Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Warenüberwachung (NVWA) hat den Lastenradhersteller Babboe verpflichtet, den Verkauf seiner Lastenfahrräder sofort einzustellen. Zusätzlich dazu wurde das Unternehmen angewiesen, Lastenfahrräder mit erheblichen Sicherheitsrisiken zurückzurufen. Die NVWA macht das Unternehmen auf seine gesetzliche Verpflichtung aufmerksam, nachdem sie umfangreiche Untersuchungen zu Rahmenbrüchen durchgeführt hat.
Die NVWA startete Ende 2023 eine Untersuchung aufgrund von Berichten über mehrere Rahmenbrüche bei den Babboe-Lastenrädern. Die Untersuchung der NVWA ergab, dass Babboe in den letzten Jahren eine große Anzahl von Meldungen über gebrochene Rahmen erhalten hat. Babboe folgte diesen Meldungen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach. Es wurden keine Untersuchungen zu den Ursachen durchgeführt und keine Meldungen an die NVWA gemacht.
Die Sicherheit der Lastenfahrräder nicht ausreichend nachgewiesen
Die NVWA hat Babboe angewiesen, den Handel mit allen Lastenfahrrädern sofort einzustellen, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Sicherheit der Lastenfahrräder ist nicht ausreichend gewährleistet. Die Fahrräder dürfen erst wieder verkauft werden, wenn ausreichend nachgewiesen wurde, dass sie sicher sind, unter anderem durch vollständige technische Dokumentation.
Erhebliche Sicherheitsrisiken
Basierend auf den Daten zu den Rahmenbrüchen, die von der NVWA untersucht wurden, wurde eine Risikobewertung der verschiedenen Typen von Babboe-Lastenfahrrädern erstellt. Bei verschiedenen Typen von Lastenfahrrädern kann der Rahmen brechen. Dies kann zu schweren Verletzungen führen, insbesondere wenn Kinder während der Fahrt aus dem Lastenfahrrad fallen, insbesondere in stark befahrenen Verkehrsbereichen.
Für die Lastenfahrräder, bei denen ein erhebliches Risiko festgestellt wurde, wurde eine Rückrufaktion der verkauften Lastenfahrräder gefordert. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wird geprüft, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.
Babboe ist verpflichtet, eine Rückrufaktion für die folgenden Typen von Lastenfahrrädern durchzuführen:
- Babboe City / City-E / City Mountain
- Babboe Curve / Curve-E / Curve Mountain
- Babboe Big / Big-E
- Babboe Dog / Dog-E
- Babboe Max-E
- Babboe Mini-E / Mini Mountain
- Babboe Pro Trike / Trike-E / Trike XL
- Babboe Carve-E / Carve Mountain
Besitzen Sie ein Lastenfahrrad dieses Typs? Die NVWA hat basierend auf den gesetzlichen Anforderungen eine Rückrufaktion gefordert. Dies gilt für alle oben genannten Lastenfahrräder, auch solche, die unter die Rückrufaktion von 2019 fallen und angepasst wurden. Babboe ist für die Durchführung verantwortlich, die NVWA spielt dabei keine Rolle. Die NVWA empfiehlt Verbrauchern, diese Lastenfahrräder von Babboe nicht mehr zu verwenden.
Die NVWA wird andere EU-Mitgliedsstaaten über das europäische Warnsystem Safety Gate informieren.