Wenn die Temperaturen fallen, kommen auf Radfahrende zusätzliche Unfall-Risiken zu. Nicht gepflegte Radwege bilden mit Laub, Matsch, Eis und Schnee gefährliche Rutschfallen für Zweiradnutzer. Der ADFC fordert Kommunen dringend auf, die vorhandenen Radwege ebenso wie Fußwege prioritär in den Winterdienstplan aufzunehmen.
Für ungeschützte Verkehrsteilnehmer schaffen rutschige Wege viel höhere Gefahren, als für Auto- und Businsassen, so der Fahrradclub ADFC. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt:
Kommunen sind verpflichtet, zu räumen
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Kommunen verpflichtet, „verkehrswichtige Radwege“ zu räumen. Wenn eine Radfahrerin oder ein Radfahrer ohne eigenes Verschulden auf einem ungeräumten Radweg stürzt, ist die Kommune in der Haftung. Stork: „Jede Straße, jeder Radweg ist potenziell verkehrswichtig für Radfahrerinnen und Radfahrer. Ihre Wege beginnen direkt vor der Haustür und enden am Büro, an der S-Bahnstation, am Supermarkt oder an der Sporthalle. Alle diese Wege sollten von vermeidbaren Sturzfallen befreit sein.“ In den Niederlanden ist die prioritäre Räumung von Rad- und Gehwegen schon Standard. Eine solche Priorisierung des Radverkehrs beim Winterräumdienst fordert der ADFC auch für Deutschland.
Auf die Fahrbahn ausweichen ist auch keine Lösung
Rein rechtlich dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen, wenn ein Radweg durch Schnee, Eis oder Laubmassen nicht befahrbar ist. Eine echte Lösung stellt diese Regelung aber auch nicht dar, so der ADFC. Die meisten Radfahrerinnen und Radfahrer wollen wegen des oft rücksichtslosen Autoverkehrs nicht auf die Fahrbahn ausweichen.
Außerdem türmt sich oft auch am rechten Fahrbahnrand der Schnee. Viele Alltagsradfahrende sehen sich deshalb bei fehlendem Winterdienst gezwungen, ins Auto oder den völlig überlasteten ÖPNV zu steigen. Stork: „Die Niederlande zeigen, dass man mit einem phantastischen Radwegenetz und einem sehr guten Winterdienst das Fahrrad zu einem Ganzjahresverkehrsmittel für alle machen kann. Diese Fahrrad-first-Politik muss Deutschland noch lernen.“
Fahrverhalten anpassen – gilt für alle
Autofahrenden rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Statt des vorgeschriebenen Überholabstands von 1,50 Metern, sollten Autofahrende aus Sicherheitsgründen besser zwei Meter Abstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern halten.
Winterliche Verhältnisse erfordern auch ein vorsichtigeres Fahrverhalten der Radfahrenden. Der ADFC empfiehlt bei rutschigen Wegen: Tempo reduzieren, Abstand halten und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, muss es frühzeitig und maßvoll geschehen. Bei schlechten Sichtverhältnissen gilt natürlich: Licht an.
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