Problemlos durch die kalte Jahreszeit fahren
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Während im Norden Deutschlands aktuell kein Wintereinbruch in Sicht ist, versinkt der Süden unter der weißen Pracht. Für Radfahrer bedeutet das aber nicht, auf ihr liebstes Verkehrsmittel zu verzichten. Der pressedienst‐fahrrad zeigt, wie Sie auch auf verschneiten Pisten sicher vorankommen.

  1. Winterreifen
    Für Fahrräder gilt zwar keine Winterreifenpflicht wie für Autos, dennoch ist es ratsam, bei winterlichen Verhältnissen einen profilierteren Reifen zu nutzen. Bei Temperaturen bis zum Gefrierpunkt sowie leichtem Schneefall ist der „Marathon GT 365“ von Schwalbe (39,90 Euro pro Reifen) eine gute Wahl. Er wird als Ganzjahresreifen bezeichnet und hat im Vergleich zu anderen Trekkingreifen ein Lamellenprofil sowie eine spezielle Gummimischung, die besseren Halt verspricht. Bei vereisten Strecken ist der Griff zum Spike‐Reifen (z. B. „Winter“ von Schwalbe / 39,90 Euro pro Reifen) unvermeidlich. Diese sind bei Fahrrädern im Gegensatz zum Auto erlaubt. Die Spikes krallen sich am Boden fest und verhindern ein Wegrutschen der Räder. Weitere Infos…

    Bild: www.pd-f. de / gregor bresser

  2. Reifendruck
    Wer keinen speziellen Winterreifen hat oder zu faul für einen Austausch ist, der sollte den Luftdruck auf den Minimaldruck reduzieren. Dadurch wird die Auflagefläche des Profils vergrößert und die Traktion etwas verbessert. Bei der Einstellung ist eine Luftpumpe mit Manometer unabdingbar (z. B. „Shock Digital Drive“ von Lezyne / 119,95 Euro).Mountain‐ und Fatbiker haben hier generell den Vorteil, dass das Profil eine bessere Traktion bietet und sich schneller reinigt. Deshalb nutzen manche Radler ein altes Mountainbike als Winterfahrrad. Auch für Spike‐Reifen gilt der Luftdrucktipp: Bei Maximaldruck rollen sie besser, bei Minimaldruck greifen mehr Spikes.

    Bild: www.sportimport. de | pd-f

  3. Kette säubern und warten
    Damit der Antriebsstrang bei Schnee und Matsch nicht rostet und weitere Teile der Schaltung beschädigt, sollte man die Kette gerade im Winter regelmäßig pflegen. Für den Wintereinsatz sind wasserabweisende, hochviskose Kettenöle zu empfehlen (z. B. „ChainJ“ von Pedro’s / 9,99 Euro für 100 ml). Sie sind darauf ausgelegt, dass sie auch bei Schnee die Schmierwirkung aufrecht erhalten. Zusätzlich hilft im Winter Kettenwachs (z. B. „Kettenwachs“ von Tunap Sports / 11,95 Euro für 125 ml), um eine zusätzliche Schutzschicht auf der Kette aufzutragen.Ein Kettenschutz (z. B. „Hülse“ von Fahrer Berlin / 19,50 Euro) hilft, Schmutz oder Schnee vom Reifen von der Kette fernzuhalten. Für Ganzjahresfahrer mit Nabenschaltung eignen sich auch „EPT“-Ketten von KMC (ab 39,95 Euro), die durch ihre Antirost‐Beschichtung deutlich resistenter gegenüber Salzwasser sind, oder ein komplett rostfreier und fast nicht pflegebedürftiger Riemenantrieb (z. B. von Gates). Mehr Infos…

    Bild: www.pd-f. de / Gunnar Fehlau

  4. Licht richtig einstellen
    Bei dichtem Schneetreiben sollten Radfahrer auch tagsüber mit Licht unterwegs sein. Viele Scheinwerfer im Nabendynamobetrieb (z. B. „IQ‐XS“ von Busch & Müller; 79,90 Euro) verfügen über ein sensorgesteuertes Tagfahrlicht. Man muss sie deshalb nur noch einschalten und der Scheinwerfer regelt den Rest. Nur die richtige Montage müssen Radfahrer regelmäßig prüfen: Wichtig ist, den Gegenverkehr nicht zu blenden und dabei selbst zu sehen und gesehen zu werden. Zur groben Orientierung sollte der hellste Fleck des Scheinwerfers etwa zehn Meter vor dem Rad auf der Straße liegen. Das gilt natürlich auch bei Akkubeleuchtung. Mehr Infos…

    Bild: www.pd-f.de / gregor bresser

  5. Bremsen checken
    Nässe, Dreck und Schnee und Tauwasser beschleunigen den Verschleiß der Bremse. Deshalb empfiehlt es sich, die Bremsfunktion stets im Blick zu behalten. Hydraulischen Scheibenbremsen (z. B. „Guide T“ von Sram; 117 Euro) genießen generell den Vorteil, dass sie wetterunabhängiger funktionieren als mechanische und Felgenbremsen. Die Bremsbeläge sollten noch ungefähr 1,5 Millimeter dick sein. Bei Felgenbremsbelägen gibt es gut sichtbare Einkerbungen auf den Bremsflächen. Sind sie weg, heißt es: Bremsbelag tauschen. Dabei hilft auch gerne der Fachmann.

    Bild: www.sram.com | pd-f

  6. Besonderheit E‐Bikes
    E‐Biker sollten beachten: Bei kalten Temperaturen sinkt die Akku‐Leistung. Das ist ein generelles Problem von Lithium‐Ionen‐Akkus, das auch von Smartphones bekannt ist. Deshalb sollte im Winter der Akku am besten bei Zimmertemperatur gelagert und geladen und erst kurz vor Fahrtbeginn ins Rad eingesetzt werden. Ein Neopren‐Cover (z. B. „Akku Cover“ von Fahrer Berlin; 29,90 Euro) hilft dem Akku beim Erreichen und Behalten der Betriebstemperatur und schützt ihn vor Nässe. Mehr Infos…

    Bild: www.fahrer-berlin.de | pd-f

  7. Passende Kleidung
    Wenn das Rad winterfest ist, kommt der Radfahrer dran. Wärmende und isolierende Jacken sind bei Schnee Pflicht. Der „Men‘s Cyclist padded Parka“ von Vaude (200 Euro) zeichnet sich durch einen die Radfahrerhaltung unterstützenden Schnitt aus und schützt etwa auch den verlängerten Rücken. Für drunter orientiert man sich am besten am sogenannten Zwiebelprinzip. Eine dünne Schicht Funktionsunterwäsche als Basis übernimmt den Feuchtigkeitstransfer – Merinowolle hat sich hier bewährt. Die Isolationsschicht (z. B. Pullover oder Fleece) hilft, die Körperwärme zu speichern. Die wetterfeste Oberschicht schützt gegenüber äußeren Einflüssen. Eine wasserfeste Softshell‐Hose (z. B. „Naughtvind Softshell“ von 45Nrth; 249,99 Euro) fungiert als Nässe‐ und Kälteschutz. Wind‐ und wetterabweisende Winterhandschuhe (z. B. „Sturmfist“ von 45Nrth; 99,99 Euro) und eine Mütze unter dem Helm sollten zur Grundausstattung zählen. Für den Schutz der Füße bietet der Winterspezialist zusätzlich spezielle Winterfahrradschuhe an, die über Klickpedale‐kompatible Sohlen verfügen (z. B. „Wölvhammer“; 339,99 Euro). Im besten Fall sollten die Bekleidungsprodukte Reflektoren für mehr Sichtbarkeit aufweisen. Alternativ können auch reflektierende Buttons und Kletts (z. B. „Button“ von Fahrer Berlin für 5,95 Euro) angebracht werden.
  8. Fahrtechnik und Satteleinstellung
    Vereiste Stellen oder Schneeverwehungen stellen für Radfahrer im Winter eine hohe Gefahrenquelle dar. Dann heißt es: Am besten nicht lenken oder bremsen, gelassen bleiben und das Rad ausrollen lassen. Um die Gefahrenquellen zu minimieren, sollte man möglichst vorausschauend fahren. Bei Schnee können rutschige Stellen auch schnell verdeckt sein. Deshalb lieber frühzeitig bremsen und das Tempo immer vor der Kurve drosseln. Ein Tipp: Wenn man den Sattel etwas tiefer stellt, kommt man im Notfall mit beiden Füßen besser auf den Boden. Das erhöht das Sicherheitsgefühl und erleichtert das Abfangen, wenn man doch einmal ins Schlingern gerät. Mehr Infos…

    Bild: www.pd-f.de / Arne Bischoff

  9. Kinder‐ und Lastentransport
    Das Fahrrad wird als Transportmittel in Städten immer beliebter. Egal ob für Kinder, Gepäck oder für Gewerbetreibende. Dreirädrige Fahrzeuge haben dabei den Vorteil, dass sie äußerst kippstabil sind und ihnen deshalb ein kleiner Rutscher auf winterlichen Straßen nichts ausmacht. Das kommt im Übrigen auch Fahrern von Liegedreirädern zu Gute. Radelnde Eltern wissen darum gerade in den Wintertagen die Vorzüge eines Kinderanhängers gegenüber einem Fahrradsitz zu würdigen. Im Anhänger sollte das Kind zusätzlich durch einen optionalen Fußsack (z. B. von Croozer ab 79,95 Euro) vor Kälte geschützt werden. Ein Regenverdeck (34,95 Euro) schützt vor Nässe. Mehr Infos…

    Bild: www.pd-f.de / gregor bresser

  10. Rechtliches
    Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Radwege regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Passiert einem Radfahrer auf einem nichtgeräumten Weg ein Unfall, kann er Haftungsansprüche gegenüber den Kommunen geltend machen. Allerdings sollte der Radfahrer seine Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen angepasst haben und z. B. in einer vereisten Kurve nicht zusätzlich beschleunigen. Bei einem Sturz ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen, damit die Umstände dokumentieren werden. Eine rechtliche Besonderheit gibt es, wenn der verpflichtende Radweg nicht geräumt ist. Dann dürfen Radfahrer auch bei expliziter Radwegnutzungspflicht auf die Fahrbahn wechseln.

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