E-Bikes und Pedelecs werden von Jahr zu Jahr beliebter. Dennoch schrecken viele vor dem hohen Preis eines nagelneuen elektrifizierten Rades zurück. Als rentable Alternative lohnt sich der Blick auf den Gebrauchtmarkt. Denn aufgrund des schnellen Wertverlustes können Interessierte echte Schnäppchen erstehen.
Um nicht die Katze im Sack zu kaufen, sollte man aber fünf Aspekte unbedingt in Betracht ziehen. Das auf dieses Gebiet spezialisierte Unternehmen Greenstorm informiert, worauf es beim E-Bike-Gebrauchtkauf ankommt.
Der „Zweirad-Industrie-Verband“ rechnet erneut mit einem Verkaufsrekord von E-Bikes sowie Pedelecs. Rund 850.000 Einheiten sollen 2018 laut einer Prognose des Verbandes verkauft werden – ein Plus von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hohe Anschaffungskosten sind jedoch für viele ein Hindernis.
„Für ein qualitativ hochwertiges, neues Pedelec kann man bis zu 5.000 Euro ausgeben“, erläutert Philipp Zimmermann, Geschäftsführer von Greenstorm und E-Bike-Experte. Die mögliche Lösung hierfür: den Blick auf gebrauchte Bikes richten. Denn laut dem „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beträgt schon bei einem Neukauf eines normalen Rades der Wertverlust 20 Prozent.
Bei den elektrifizierten Bikes könne der Verlust sogar höher liegen. Das liege unter anderem am schnellen technischen Fortschritt dieser Räder. „Diese Prozentangaben sind natürlich Faustformeln. Es kommt letztlich immer auf den eigentlichen Zustand an“, erklärt Zimmerman. Deshalb gibt er Interessierten für den Kauf eines gebrauchten E-Bikes bzw. Pedelecs fünf Tipps mit auf den Weg.
- Das Herzstück mustern – den Akku Ein E-Bike wäre kein E-Bike ohne Akku. Auf diesen sollten also alle Käufer einen genauen Blick werfen. „Anhand der Ladezyklen ist es möglich, die Laufleistung des E-Bikes bzw. Pedelecs zu analysieren. 500 bis 1.000 Zyklen sollte jeder hochwertige Akku meistern“, erläutert Zimmermann. Laut ihm ist es deshalb wichtig, dass der Verkäufer des Gebrauchtbikes wahrheitsgemäße Angaben zu den erfolgten Ladungen macht. Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte der Käufer den Akku beim Fachhändler überprüfen lassen.
- Ein Blick auf die äußeren Werte Während die inneren Werte des Akkus ein Fachmann analysieren kann, kann der Käufer die äußeren in Augenschein nehmen. „Der Akku sollte optisch in einem einwandfreien Zustand sein. Der Rahmen des Bikes sollte keine Risse aufweisen“, erklärt Zimmermann. Ihm zufolge soll der Käufer generell auf Dellen achten, da diese auf einen möglichen Unfall hinweisen können. Natürlich soll das Bike zudem für den Straßenverkehr geeignet sein. Das heißt: Reflektoren und Scheinwerfer sollten vorhanden sein. So spart sich der Käufer unnötige Nachrüstungskosten.
- Nach dem Serviceheft fragen Auch andere Kosten könnten hinfällig sein, wenn der Verkäufer die Serviceintervalle eingehalten hat. „Bei Neukauf eines Pedelecs oder E-Bikes gibt es ein Serviceheft dazu – wie beim Auto“, zeigt Zimmermann auf. Falls die Servicetermine eingehalten worden seien, so könne der Käufer grundsätzlich sicher sein, dass Verschleißteile, wie Bremsbeläge, Reifen, Kette und Schaltung, entsprechend erneuert worden seien. Sollte kein Serviceheft vorhanden sein, so muss der Käufer den Zustand der Verschleißteile genau überprüfen.
- Kein Kauf ohne Probefahrt Das Wichtigste ist jedoch, das E-Bike bzw. Pedelec Probe zu fahren und sich dabei Zeit zu nehmen. „Dabei genau lauschen. Klappert irgendwas? Wenn ‚ja‘, kann man das Problem orten? Was würde eine mögliche Reparatur kosten?“, gibt Zimmermann zu bedenken. Laut ihm soll der Neubesitzer in spe zusätzlich überprüfen, dass die Sattelstütze problemlos ein- und auszufahren, und der Lenker gerade ist.
- Bei rechtlichen Fragen Klarheit schaffen Käufer sollten sich im Klaren sein, dass bei Privatverkäufen keine gesetzliche Gewährleistung vorhanden ist. Sollte jedoch ein gewerblicher Händler das gebrauchte E-Bike oder Pedelec verkaufen, so muss dieser eine einjährige Gewährleistung anbieten. Greenstorm bietet sogar eine zweijährige Herstellergarantie auf Rahmen und Akku an. „Die Entscheidung, wo man kauft, liegt letztlich beim Käufer. Sollte man jedoch von einer Privatperson kaufen, sollte man am besten einen Kaufvertrag abschließen. So sind Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite“, erläutert Zimmermann abschließend.
ADFC-Musterkaufvertrag Gebrauchtrad: Download
Mehr auch unter www.greenstorm.eu.
- 112 mal geteilt bis jetzt - Dankeschön!
- Facebook9
- Twitter19
- Flipboard17
- LinkedIn18
- E-Mail29
- Drucken20