Anlässlich der in diesem Jahr besonders auffälligen Produktrückrufe in der Fahrradbranche fordern der Verbund Service und Fahrrad (VSF) und die Einkaufsgemeinschaft BIKE&CO eine faire Abwicklung für den Handel. Rückrufe dienen in erster Linie dem Schutz der Kunden vor möglichen Schäden an Mensch und Material, bringen für den Handel jedoch erhebliche Aufwände mit sich, für die eine angemessene Erstattung bislang oft ausbleibt.
„Wir stellen fest, dass der Handel bei der Abwicklung von Produktrückrufen zwar eine Mitwirkungspflicht besitzt, aber eine faire Entlohnung bei weitem nicht erfolgt“, sagt BIKE&CO-Geschäftsführer Georg Wagner. Händler müssen zusätzliche Arbeitszeiten aufbringen, Werkstattpläne anpassen, Dokumentationen erstellen sowie Material und Logistik bereitstellen. Zwar existieren Branchenvereinbarungen über den Zeitaufwand – die sogenannte Arbeitswerteliste – doch in der Praxis werden diese kaum berücksichtigt.
VSF-Geschäftsführer Uwe Wöll nennt ein aktuelles Beispiel: „Händlerinnen und Händler sollen die Kontrolle eines potenziell betroffenen Bauteils durchführen, wofür sie 15 Euro erhalten. Nach gesetzlicher und professioneller Durchführung ist hier aber ein Gegenwert von über 70 Euro anzurechnen. Im Falle eines notwendigen Austauschs liegt der Aufwand bei etwa 125 Euro, erstattet werden jedoch lediglich 50 Euro.“
Die Verbände betonen: „Ein Rückruf ist kein Gewährleistungsfall.“ Die derzeitigen Erstattungen pro Rad seien für den Handel nicht akzeptabel. Rückrufmaßnahmen müssten Veränderungen beim Hersteller bewirken, nicht ausschließlich beim Handel. „Wenn nur der Handel den wesentlichen Schmerz des Vorgangs spürt, wird sich am Verfahren wenig ändern. Dieses Risiko muss an den Produkt- oder Fahrzeughersteller adressiert werden“, so Wöll. Wagner ergänzt: „Der Handel wird auch weiterhin seine Kompetenz und Kundennähe einbringen, um Hersteller bei Rückrufen zu unterstützen – aber nur unter Bedingungen, bei denen Werkstätten nicht draufzahlen.“
Beide Verbände empfehlen Händlern, die Konditionen ihrer Lieferverträge zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Grundlage hierfür sei der kürzlich von ZIV und VSF veröffentlichte Leitfaden zu Lieferverträgen sowie die AW-Liste der Branche.





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