Umfrage unter 40 Unternehmen zeigt die Bedeutung der Förderung gewerblicher E-Lastenräder. Der RLVD fordert eine Fortsetzung über Juni 2027 hinaus und eine Öffnung für Leasing und Mietkauf.
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Die Förderung gewerblicher E-Lastenräder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erreicht nach Einschätzung des Radlogistikverbands Deutschland (RLVD) ihre Zielgruppe. Nach zwei Umfragen des Verbands wurden rund 42 Prozent der seit Oktober 2024 von den befragten Unternehmen verkauften oder in Flotten aufgenommenen Fahrzeuge über das Programm gefördert. Zugleich sprechen sich die Unternehmen mehrheitlich für eine Ausweitung der Förderbedingungen aus.

Hintergrund ist das bevorstehende Ende der zugrunde liegenden Förderrichtlinie am 30. Juni 2027. Da der Haushaltsentwurf für 2027 zudem geringere Mittel vorsieht, fordert der Verband eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus. Die Förderung solle außerdem auf geleaste Fahrzeuge und Mietkaufmodelle ausgeweitet werden.

Förderung soll die Anfangsinvestitionen abfedern

Der RLVD sieht die Förderung als wichtige Unterstützung für den weiteren Ausbau gewerblicher Lastenradflotten. Kostenvorteile gegenüber Transportern würden sich häufig erst über mehrere Betriebsjahre bemerkbar machen. Die Prämie helfe dabei, die höheren finanziellen Belastungen in der Anfangsphase zu überbrücken.

Für 16 der 17 befragten gewerblichen Anwender ist die BAFA-Förderung nach Angaben des Verbands das einzige genutzte Förderinstrument. Die Fortführung des Programms war entsprechend der am häufigsten genannte Wunsch in der Befragung. Kritik an der Höhe der Prämie äußerte keines der teilnehmenden Unternehmen.

„Für drei Monate Tankrabatt gibt der Bund 2,8 Milliarden Euro aus. Die Lastenradförderung kostet einen Bruchteil davon – und soll trotzdem gekürzt werden, obwohl unsere Zahlen ihre Wirkung belegen: Für 16 von 17 befragten Logistikern ist sie das einzige Förderinstrument, mit dem sie ihre Flotte ausbauen. Diese Prämie gehört über den Juni 2027 hinaus verlängert“, sagt Ernst Brust, Vorstandsvorsitzender des RLVD.

Ernst Brust

Mehrheit fordert Förderung für Leasing

Neben der Verlängerung sieht der Verband Anpassungsbedarf bei den Förderbedingungen. Die derzeitige Richtlinie setzt voraus, dass Antragsteller Eigentümer eines fabrikneuen Fahrzeugs werden und dieses mindestens drei Jahre behalten. Leasing und Mietkauf sind damit ausgeschlossen.

Die Umfrageergebnisse sprechen laut RLVD für eine Änderung: 31 der 40 befragten Unternehmen befürworten eine Öffnung der Förderung für diese Beschaffungsformen, lediglich zwei lehnen sie ab. 27 Unternehmen erwarten, dass sie bei einer entsprechenden Anpassung mehr Fahrzeuge verkaufen oder in ihre Flotten aufnehmen würden.

„Die Richtlinie verlangt Eigentum, Fabrikneuheit und drei Jahre Haltedauer. Damit schließt sie die Beschaffungsform aus, die im gewerblichen Alltag längst Standard ist. Wir brauchen deshalb beides: eine Verlängerung über 2027 hinaus und eine Förderung, die auch geleaste Fahrzeuge erreicht“, erklärt Dr. Tom Assmann, Fachvorstand Politik des RLVD.

Ergebnisse aus 40 Unternehmen

Der Verband führte im Sommer 2026 zwei Online-Befragungen durch. Eine richtete sich an Hersteller, Fachhändler und Importeure und verzeichnete 23 Rückläufe. An der zweiten beteiligten sich 17 gewerbliche Anwender. Der Rücklaufzeitraum lag zwischen dem 25. August und dem 11. September 2026.

Untersucht wurden gewerbliche Lastenräder, die seit dem 1. Oktober 2024 verkauft oder in Flotten aufgenommen wurden. Die Teilnahme war freiwillig; die Ergebnisse sind daher nicht repräsentativ.

(c) Ulrich Pucknat 2024

Die vollständige Auswertung stellt der Radlogistikverband Deutschland unter www.rlvd.bike zum Download bereit. Der 2018 in Berlin gegründete Verband vertritt die Interessen der Radlogistikbranche und zählt nach eigenen Angaben rund 90 Mitglieder.

Quelle: PM RLVD
Bilder: RLVD