Die Berliner Möve Mobility GmbH, bekannt für ihre Lösungen nicht nur im Pedelec-Bereich, steht erneut im Fokus rechtlicher Verfahren: Am 10. September 2025 ordnete das Amtsgericht Osnabrück vorläufige Insolvenzschutzmaßnahmen an. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, darunter Arrest und einstweilige Verfügungen, wurden bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesetzt. Davon ausgenommen sind unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Kleinschmit bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur mit seiner Zustimmung wirksam. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Vermögenslage der Gesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Letztes Jahr musste die Möve Mobility GmbH unter dem damaligen Geschäftsführer Tobias Spröte bereits am 27. November 2024 beim Amtsgericht Mühlhausen ein vorläufiges Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragen. In diesem Verfahren wurde das Unternehmen durch Spröte sowie die Kanzleien Dr. Kristof Biehl (Potsdam) und Peter M. Kaliner (Erfurt) vertreten. Mit Beschluss vom 3. Februar 2025 wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, nachdem der Antrag offenbar von der neuen Geschäftsführung zurückgezogen wurde.
Im vergangenen Jahr hatte die Möve Mobility noch ihre ausgeklügelte VER-TEC-Technologie vorgestellt, die wirtschaftliche Produktion mit hoher Nachhaltigkeit verbindet. Damit könnte das Unternehmen ein relevanter Akteur im Bereich der Fahrrad- und Pedelec-Innovation bleiben, wenn nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit dagegen stünden. Gläubiger oder das Unternehmen selbst können gegen die aktuelle Entscheidung binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg Beschwerde einlegen.
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