Zukunft Fahrrad hat eine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) verfasst und an das Verkehrsministerium und die Landesministerien für Verkehr geschickt.
Als Wirtschaftsverband begrüßen wir die Initiative des BMV, rechtliche Vereinfachungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anzustoßen. Gleichzeitig geht die im Entwurf vorgesehene Gleichstellung von eKF, also vor allem E-Scootern, mit Fahrrädern zu weit und wird den grundlegenden Unterschieden zwischen beiden Fahrzeugarten nicht gerecht.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad: „E-Scooter und Fahrräder sind nicht das gleiche, und sie werden sehr verschieden genutzt. Das Fahrrad als zentrale Säule der aktiven Mobilität hat positive gesundheitliche, ökologische und ökonomische Effekte. E-Scooter hingegen sind Kraftfahrzeuge. Die Unterschiede müssen sich auch in der Straßenverkehrsordnung widerspiegeln.
Ein Beispiel: Das Gehweg-Parken von Sharing-Scootern führt immer wieder zu Problemen. Beim Bikesharing kommt das in diesem Maß kaum vor. Bikesharing hat zudem einen sehr hohen Nutzen für die urbane Mobilität, es ist günstig und immer mehr Menschen nutzen es. Hier beide Sharing-Systeme gleichzusetzen und damit auch stationsloses Bikesharing zu verhindern, verschärft Konflikte an anderen Stellen. Ja, wir brauchen klare Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge, Kommunen müssen nach ihren Bedürfnissen regeln können. Pauschale Einschränkungen für Bikesharing sind aber ein Fehler.“
Mehr Details unter: www.zukunft-fahrrad.org.






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