Über Fahrradblinker haben wir hier schon öfters berichtet, die das bis heute vorgeschriebene Handzeichen in Zukunft ersetzen sollen. Zuletzt war eine solche Anlage unter strengen Auflagen bei mehrspurigen Fahrrädern und E-Bikes erlaubt (aber nicht vorgeschrieben) worden, welches bereits im Juni 2017 geschah. HP Velotechnik hatte damals die erste, komplett StVZO-konforme Anlage auf der damaligen Eurobike vorgestellt, die sich durch eine durchdachte Konstruktion auszeichnet und „WingBling“ genannt wurde. Später kam mit Velorian aus Berlin ein weiterer Hersteller mit einer konformen Anlage hinzu, neben zahlreichen Anbietern aus Fernost, bei denen die StVZO-Konformität zum Großteil aber angezweifelt werden darf.
Unsere Meinung zum Thema „Fahrradblinker“
Obwohl wir grundsätzlich der Integration von Blinkern an entsprechenden E-Bikes oder Fahrrädern offen gegenüberstehen, finden wir nicht, dass diese die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen würden. Einzig wenn Fahrräder und E-Bikes auf der Fahrbahn unterwegs sind, brächten diese in manchen Situationen eine Verbesserung.
Dies vor allem in der Dunkelheit und beim Abbiegen, wobei der Fahrer dann seine Hände am Lenker lassen und so jederzeit voll bremsbereit sein kann. Allerdings bringt dies nur etwas, wenn dieser auch rechtzeitig blinkt. Und hier haben wir unsere Zweifel.
Wer kennt es nicht? Viele Autofahrer blinken gar nicht, und wenn, dann oft zu spät. Was bei den Blechkisten oft nur ärgerlich ist, kann bei Fahrrad-fahrenden Blinkmuffeln dann fatale Auswirkungen haben. Und, weshalb sollten die Menschen auf dem Fahrrad oder E-Bike anders agieren, als im Auto?
Oder wer kennt nicht den vergessenen Blinker bei Motorradfahrern oder auch Autos, wo man trotz Fahrtrichtungsanzeiger nie genau weiß, ob derjenige bald abbiegt oder nicht. Dasselbe kann auch dann beim Fahrrad passieren, wobei hier der Schuss in Sachen Sicherheit dann nach hinten losgehen würde.
Der Vorstoß des Verkehrsministeriums ist zwar längst überfällig gewesen, ist aber lange nicht als so großer Sicherheitsgewinn zu bewerten, wie es jetzt in den Medien wieder einmal dargestellt wird. Stattdessen sollte die Infrastruktur für den Radverkehr weiter konsequent räumlich getrennt vom anderen Straßenverkehr aufgebaut werden.
Hierfür wurden zuletzt aber die Mittel gestrichen und zuvor gemachte Pläne eingestampft, auch weil den Kommunen die Machbarkeit von infrastrukturellen Alleingängen in ihrem Resort erschwert bzw. nicht erleichtert wurde. Eine gute Infrastruktur und eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit brächten viel mehr, als sowieso nicht verpflichtend zu verbauende Fahrtrichtungsanzeiger.
Und hier folgt eine weitere Crux. Keine Pflicht und dann mindestens 250 Euro teuer (ohne Einbau). Wer sollte sich dies freiwillig einbauen lassen?
Fazit
Wir finden, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sich lieber um die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung und auch die Förderung einer sicheren Infrastruktur kümmern sollte. Diese ist schon seit Jahrzehnten überfällig und wichtiger, als sich mit „Nice to have“-Dingen zu beschäftigen, welche die Sicherheit nur im Detail voranbringen.
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