Der Bundesrat hat am Freitag, dem 01. Februar 2013 den umfangreichen Änderungen zugestimmt. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen schon ab 1. April 2013 in Kraft treten können.
Unter anderem werden dabei die Geldbußen bei diversen Verstößen um fünf bis zehn Euro teurer.
Nicht nur höhere Bestrafung, sondern auch mehr Kontrollen und bessere Verkehrserziehung
Es fällt im heutigen Straßenverkehr immer mehr auf: Die Verkehrsteilnehmer werden immer rücksichtsloser. Und das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrer von Fahrrädern oder eben E-Bikes und sogar Fußgänger.
Mit dem richtigen Mix aus häufigeren Kontrollen, höherer Bestrafung und verkehrserziehenden Maßnahmen möchte das Bundesverkehrsministerium eine Verbesserung des Umgangs der einzelnen Verkehrsteilnehmer erreichen.
Strafen für E-Bike-Fahrer steigen, wenn zusätzlich andere gefährdet werden
Für Radfahrer waren bisher Strafen mit Geldbeträgen zwischen zehn und 30 Euro vorgesehen. Mit Einführung der neuen Regelungen steigen die Strafen auf 15 bis 35 Euro. Bei der Verhängung der Strafen kommt es auch darauf an, ob ein Radfahrer andere Teilnehmer im Straßenverkehr nur behindert oder sogar gefährdet.
Hier ein kleiner Überblick über geänderte Strafen für Rad- und E-Bike-Fahrer:
Vergehen | Strafe alt | Strafe neu |
---|---|---|
Benutzung des Radwegs in falscher Fahrtrichtung | 15 Euro | 20 Euro |
Benutzung des Radwegs in falscher Fahrtrichtung mit Gefährdung | 25 Euro | 30 Euro |
Befahren einer Einbahnstraße in falscher Fahrtrichtung | 15 Euro | 20 Euro |
Fahren ohne Beleuchtung bei Dämmerung bzw. Dunkelheit | 10 Euro | 20 Euro |
Linksabbiegen mit Behinderung des Gegenverkehrs | 15 Euro | 20 Euro |
Schutz von Fahrern von Fahrrädern und E-Bikes wird ebenfalls erhöht
Ab April werden nicht nur die Strafen für E-Bike-Fahrer erhöht, sondern auch der Schutz vor anderen Verkehrsteilnehmern wie etwa Autofahrer.
So steigen auch die Strafen für rücksichtslose Autofahrer um fünf bis zehn Euro an, die sich rücksichtslos gegenüber den schwächeren Teilnehmern im Straßenverkehr verhalten.
Vergehen | Strafe alt | Strafe neu |
---|---|---|
Mit dem Auto auf dem Radweg fahren | 10 Euro | 15 Euro |
Zuparken eines Radweges | 15 bis 25 Euro | 20 bis 30 Euro |
Aussteigen ohne auf Rad- und E-Bike-Fahrer zu achten | 10 Euro | 20 Euro |
Neuregelungen bleiben nicht ohne Kritik
Für den ADAC schießen die Änderungen am Ziel vorbei. So würden die moderaten Erhöhungen der Bußgelder rowdyhafte Radfahrer nicht von ihrem Tun abbringen.
Stattdessen sollte man lieber viel häufiger und strenger kontrollieren, um die seiner Meinung nach viel zu vielen Verkehrsverstöße der Rad- und auch heutzutage Pedelec-Fahrer in den Griff zu bekommen.
Die leicht gestiegenen Strafen sind auch für andere Verkehrsclubs keine praktikable Lösung, um die jetzigen Probleme im Straßenverkehr zu lösen.
Zustimmung zu den Änderungen am Bußgeldkatalog kommt allerdings vom ADFC, welcher an die lang zurückliegende Erhöhung der Strafen im Jahr 1989 erinnert.