Neue Regeln für den Radverkehr bieten Kommunen mehr Gestaltungsspielraum
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Am heutigen 11. Oktober 2024 tritt die lang erwartete Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft, die den Radverkehr in Deutschland deutlich vereinfachen soll. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ruft die Kommunen dazu auf, die neuen Spielräume aktiv zu nutzen und so die Verkehrsinfrastruktur fahrradfreundlicher zu gestalten.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann betont die Chancen, die sich durch die neuen Regelungen ergeben, und fordert entschlossenes Handeln von Politik und Verwaltung. Lodemann führt weiter aus:

Mit der neuen StVO endet die Zeit, in der erst Unfälle passieren mussten, bevor Radwege eingerichtet werden durften. Kommunen können jetzt viel einfacher Maßnahmen umsetzen, die den Radverkehr fördern und gleichzeitig Umwelt- sowie Klimaschutzziele unterstützen.Caroline Lodemann

Caroline Lodemann, politische Bundesgeschäftsführerin des ADFC; Bild: ADFC / Deckbar

Sie appelliert zudem an die Verantwortlichen, bestehende Projekte wiederaufzunehmen und neue Initiativen wie Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen zügig zu realisieren.

Mehr Gestaltungsspielraum für Kommunen

Ein zentraler Punkt der Novelle ist, dass Radfahrstreifen nun leichter geplant und umgesetzt werden können. Bislang war dies oft durch strenge Vorgaben behindert, die die Notwendigkeit solcher Streifen nur bei „besonderen Umständen“ erlaubten.

Dies führte in der Vergangenheit nicht nur zu Verzögerungen, sondern sogar zur Rücknahme bereits realisierter Maßnahmen. Jetzt können Städte und Gemeinden solche Streifen auch ohne diese Hürden einrichten und baulich absichern, sodass Autofahrer sie nicht zum Parken missbrauchen können.

Fahrradstraßen und Fahrradparken im Fokus

Auch die Einrichtung von Fahrradstraßen wird durch die Novelle vereinfacht. Unerlaubter Durchgangsverkehr lässt sich zukünftig durch sogenannte „modale Filter“ wie Poller verhindern, wodurch der Radverkehr ungehindert fließen kann. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Radverkehrsanteil zu erhöhen und sicherere Verkehrswege für Radfahrer zu schaffen.

Fahrradstraße mit modalem Filter; Bild: ADFC / Wallat

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Fahrradparken. Mit der neuen StVO können Autoparkplätze leichter in Abstellflächen für Fahrräder umgewandelt werden, was insbesondere für Lastenräder von Bedeutung ist. So können Gehwege freigehalten und der ruhende Verkehr besser organisiert werden.

Tempo 30: Erleichterung für Kommunen

Auch in Bezug auf Tempo-30-Zonen bringt die StVO-Novelle Vorteile. An Hauptstraßen bleibt die Anordnung von Tempo 30 zwar weiterhin an besondere Gefahrenstellen gebunden, doch Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten können nun auf einer Länge von bis zu 500 Metern geschlossen werden – eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen 300 Metern. Dies schafft mehr durchgängige Tempo-30-Strecken und sorgt für eine sicherere Verkehrssituation, besonders im Umfeld von Schulen, Spielplätzen und Fußgängerüberwegen.

VwV-StVO noch ausstehend

Einige Behörden warten noch auf die Veröffentlichung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), die als praktischer Leitfaden zur Umsetzung der Novelle dienen soll. Doch der ADFC weist darauf hin, dass rechtlich bereits jetzt Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt werden können – die Zeit für zukunftsorientierte und fahrradfreundliche Stadtplanung sei gekommen.

Mit dieser Novelle bietet sich den Kommunen eine echte Chance, ihre Städte radfahrerfreundlicher zu gestalten und den Radverkehr entscheidend voranzubringen. Wir hoffen, wie auch der ADFC, dass viele Städte und Gemeinden diese Gelegenheit ergreifen und durch mutige Entscheidungen dem angestrebten Fahrradland Deutschland einen großen Schritt näherkommen.

Quelle: PM ADFC