Ein Geschwindigkeitsmesser muss zur Einbhaltung von Begrenzungen an Bord sein
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Der Bundesrat der Schweiz hat bedeutende Änderungen für die Nutzung schneller E-Bikes beschlossen, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Ab dem 1. April 2024 müssen alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet sein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Höchstgeschwindigkeiten, insbesondere in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, eingehalten werden.

Schon in 2022 hatte das Bundesamt für Straßen ASTRA weitreichende Änderungen für S-Pedelecs umgesetzt. Damals wurde die Pflicht zum Fahren mit Licht während des Tages angeordnet und trat bereits am 1. April 2022 in Kraft. Die Nachrüstung bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge muss bis zum 1. April 2027 erfolgen.

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Diese Veränderungen sind Teil des Beschlusses, die Motion Bourgeois (18.3420) umzusetzen, die auf die Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei schnellen E-Bikes abzielt. Damit soll nicht nur die Sicherheit für E-Bike-Nutzende erhöht, sondern auch die Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten in verschiedenen Zonen gewährleistet werden.