EU-Abstimmung legt eine neue Leistungsgrenze von Pedelecs bei 250 Watt fest.
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Diese Woche sollte das Parlament der Europäischen Union mittels einer EU-Abstimmung über die Gesetzesvorlagen für die Zulassung von Zweirädern, Tricycles und Quadricycles abstimmen.

Der bisher befolgte Vorschlag der EU-Kommission wurde übernommen: Nur Pedelecs mit einer Nenndauerleistung bis zu 250 Watt und einer Begrenzung auf 25 km/h sind von der Pflicht zur Zulassung ausgenommen und gelten somit als normale Fahrräder.

Alle anderen betroffenen Fahrzeuge werden wie Motorräder behandelt. Damit wird es für diese Fahrzeuge zur Pflicht, Typzulassungen und Homologationsvorgänge zu durchlaufen genauso wie Motorräder mit Verbrennungsmotoren.

Eine klare Grenze soll gezogen werden

Als Ziel für die Abstimmung des EU-Parlaments wurde die Notwendigkeit angeführt, endlich eine klare Abgrenzung zu ziehen, was ein Fahrrad ist und was nicht. Durch die Entwicklung im Bereich der elektrisch angetriebenen Fahrräder der letzten Jahre wurde dieser Schritt notwendiger als je zuvor.

Nicht nur die Endverbraucher wollten in dieser Angelegenheit endlich Klarheit. Auch die einzelnen Staaten, die Städte und Gemeinden, die E-Bike Hersteller und Entscheider auf internationaler sowie nationaler Ebene benötigen eine eindeutige Richtlinie.

Dem Wunsch Einiger nach unbegrenzter Motorleistung für Pedelecs, deren Geschwindigkeit dann elektronisch auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt wird, entsprachen die Parlamentarier dabei nicht.

Entscheid muss mit Bedacht herbeigeführt werden

Besonders vorsichtig musste an die Sache herangegangen werden, schließlich sollte das Fahrrad nicht neu definiert werden. Das hätte große Konsequenzen nach sich gezogen.

Jetzt muss der Entscheid noch vom Europarat ratifiziert werden, bevor er dann in Kraft treten kann. Daran zweifelt aber keiner. Außerhalb der EU werden die Regelungen derselben im Bereich der Fahrräder als herausragend angesehen. So hat sich doch zuletzt sogar Australien entschieden, die Vorschriften der Europäischen Union zu übernehmen.

Auch die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben der EU noch in nationale Gesetze übernehmen, bevor diese überall wirksam werden können.