Die Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes haben inzwischen eine Kapazität bis über 600 Wh und sind Speichermedien mit einer sehr hohen Energiedichte. Da solche Kraftpakete sicher konstruiert, produziert und entsprechend geprüft sein müssen, gibt es diverse Anforderungen, zum Beispiel in der EN 50604-1 oder der UN-T 38.3, die solche Akkus durchlaufen haben müssen, bevor sie transportiert und in Verkehr gebracht werden dürfen.
Der Prüfplan nach UN-T 38.3 beinhaltet verschiedene Sicherheitstests an einer vorgeschriebenen Anzahl von Akkus, bei denen die Prüflinge an ihre Belastungsgrenzen geführt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Überlasttests, Schlagprüfungen, Kurzschlussprüfungen, Vibrationen, thermische Tests, etc. Die Hersteller von Akkus führen solche Testreihen durch bevor die Produkte in Verkehr gebracht werden.
Eine hohe Zuverlässigkeit und volle Funktionalität kann nur für Akkus gewährleistet werden, die sich im Originalzustand befinden und nicht von Dritten manipuliert wurden. Beim Tausch der original verbauten Zellen gegen vermeintlich bauartgleicher Einzelzellen, bei der Manipulation von Akkus durch z.B. die Erhöhung der Kapazitäten, Außerbetriebnahme des Batteriemanagementsystems oder dem Umbau von Ladebuchsen wird vorsätzlich in die sicherheitsrelevanten Bauteile eingegriffen.
Somit wären neue Prüfungen nach EN 50604-1 oder UN-T 38.3 erforderlich. Diese sind jedoch im Einzelfall gar nicht möglich, da die erforderliche Anzahl von Prüflingen nach Prüfplan nicht zur Verfügung stehen. Nach den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen ist die erfolgreiche Absolvierung der Testreihe nach UN-T 38.3 eine Grundvoraussetzung für den gewerblichen Transport von E-Bike Akkus mit allen Verkehrsträgern zu Lande, auf der Schiene, zu Wasser und in der Luft.
Wenn manipulierte Akkus bei einem gewerblich tätigen Unternehmen auffallen, dürfen diese Akkus nur noch im Einzelfall mit behördlicher Abstimmung und genehmigter Vorgehensweise transportiert werden.
Aus diesen Gründen rät der Zweirad-Industrie-Verband dringend davon ab, Reparaturangebote in Anspruch zu nehmen, die einen erfolgreichen UN-Test nicht nachweisen können, selbst Manipulationen an den Akkus vorzunehmen, oder solche manipulierten Akkus zu verwenden.
Sie gefährden sich und andere und verlieren die Garantiezusage der Hersteller. Sicherheit hat immer oberste Priorität. Geben Sie auffällige/beschädigte Akkus an Ihren Händler zurück und sorgen Sie damit für deren Prüfung und ggfs. sichere Entsorgung bzw. Zuführung zum Recycling.
Mehr auch unter www.ziv-zweirad.de.
Der Zweirad-Industrie-Verband e. V. ist nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, E-Bikes, Fahrradkomponenten und Zubehör.
13. Oktober 2018
Jemand der professionelle Reparaturen für Akkus anbietet, ist zu einer gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet und kommt da auch nicht raus. Er wird daher schon im eigenen Interesse darauf achten, dass eine Reparatur fachgerecht und sicher stattfindet.
Dieser Artikel klingt für mich genau wie die Warnungen von Apple vor 3rd Party Repair Shops. Ist ja auch klar. Ein reparierter Akku bringt dem Fahrradladen und dem Hersteller der Akkupack keinen Umsatz.
Ich betrachte das als reine Nebelkerze. Also lasst euch bitte nicht von so einem Unsinn verunsichern.