Seit dem Ende letzten Jahres ist ja das Dienstrad endlich dem Dienstwagen gleichgestellt worden.
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Durch die Ein-Prozent-Regelung ist es nun möglich geworden, ein hochwertiges E-Bike oder Pedelec, als Dienstfahrzeug zu nutzen und das sogar relativ preiswert. Obwohl die Dienstwagenregelung ja nicht neu ist, so bleiben bei der Nutzung eines Fahrrades oder E-Bikes als Dienstrad trotzdem einige Fragen offen. Die wichtigsten davon versuchen wir in diesem Artikel zu erklären.

Ab wann lohnt sich die Nutzung eines Dienstrads?

Spielt man mit dem Gedanken an die Anschaffung eines Dienstrades, wirft sich als Erstes natürlich eine Frage auf: Wie hoch werden die Kosten für mich sein? Für die Finanzierung stehen hier mehrere Möglichkeiten offen. Zum einen können die Anschaffungskosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden, oder aber einer übernimmt die Kosten komplett. Sollte der Arbeitnehmer diesen Part übernehmen, so wird ihm ein Teil seines Bruttogehaltes zu diesem Zweck einbehalten.

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Damit wird dann monatlich die Finanzierungs- oder Leasingrate bedient. So wird ein Teil des Gehaltes in Sachwerte umgewandelt. Dies ist lohnender als die private Finanzierung, da dabei die Raten vom Nettogehalt geleistet werden müssten. So kann der Staat einen Teil der Finanzierung für den Arbeitnehmer leisten. Sollte der Arbeitgeber die Finanzierung komplett übernehmen, so stellt dies natürlich den Idealfall für den Arbeitnehmer dar. So muss dieser für sein neues Dienstrad so gut wie gar nichts bezahlen.

Ist die private Nutzung erlaubt?

Die private Nutzung des Dienstrades ist völlig legal, wobei der Angestellte ein Prozent des auf volle Euro aufgerundeten Kaufpreises als geldwerten Vorteil mit seinem Bruttogehalt versteuert. Also analog der Dienstwagen-Regelung für Autos. Dabei lohnt es sich umso mehr, je mehr das Dienstrad kostet. Und noch besser: Da die Ein-Prozent-Regel pauschal gilt, muss die dienstliche Nutzung für die steuerliche Begünstigung nicht einmal nachgewiesen werden. So ist auch ein nur am Wochenende genutztes Dienstrad völlig gesetzeskonform.

Kann ich mir mein Dienstrad selbst aussuchen?

Da hierbei der Arbeitgeber involviert ist, muss die Auswahl des Pedelecs oder E-Bikes in Abstimmung mit dem Chef erfolgen. Dieser legt auch die finanziellen Grenzen fest. Trotzdem sollte Rücksicht auf die zu fahrende Strecke auf dem Dienstweg oder die persönlichen Vorlieben des Arbeitnehmers als Nutzer genommen werden. Dass der Arbeitgeber die Art der Nutzung bestimmen kann, und so zum Beispiel die Teilnahme an Sportevents mit dem Dienstrad untersagen kann, versteht sich von selbst.

Muss das Dienstrad verkehrssicher ausgerüstet sein?

Rein von der Gesetzgebung der Finanzminister her ist dies nicht vorgeschrieben. Aber schon aus Gründen der eigenen Sicherheit und Gesundheit des Nutzers sollten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber auf die Auswahl eines Dienstrades achten, welches StVZO-gerecht ausgestattet ist.

Ein E-Bike als Dienstrad. Geht das?

Die Dienstrad-Regelung von 2012 schließt elektrisch unterstützte Räder kategorisch ein. Dies gilt aber nur für E-Räder der Pedelec 25 Klasse. S-Pedelecs, welche bis zu 45 km/h erreichen, gelten als Kraftfahrzeug und können demnach nicht als Dienstrad verwendet werden. Allerdings können diese als Dieselkraftfahrzeug steuerlich begünstigt werden, wobei hierbei auch jeder gefahrene Kilometer, welcher zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückgelegt wird, als geldwerter Vorteil auf das Bruttogehalt angerechnet wird. So macht es zum Beispiel der grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, welcher ein S-Pedelec mit Bosch DU 45 Antrieb als Dienstfahrzeug nutzt.

Werden die Kosten für Zubehör auch angerechnet?

Kauft man ein hochwertiges Rad, so gehört auch gutes Zubehör dazu. Mit abgerechnet werden können dabei Bauteile, welche mit dem E-Rad fest verbunden sind, wie zum Beispiel ein Ersatz-Akku. Als Ausnahme wird die Anschaffung eines Fahrradschlosses gehandhabt. Da ein hochwertiges Schloss meist von den Versicherungen gefordert wird, gehört dies auch zu den Anschaffungskosten hinzu. Alles übrige Fahrradzubehör wie Helme, Fahrradtaschen oder Regenbekleidung muss dagegen vom Dienstrad-Nutzer privat angeschafft werden. Dabei hat dieser natürlich die volle Entscheidungsfreiheit, was er benötigt oder nicht.

Wie sieht es denn mit den Aufwendungen für Wartung und Reparatur aus?

Die Ausgaben für Reparaturen und Wartung übernimmt oft der Arbeitgeber, wenn dies nicht schon zum Beispiel im Leasingangebot mit inbegriffen ist. Ansonsten ist hierfür der Arbeitnehmer zuständig, sein Fahrzeug technisch in Schuss zu halten.

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Insofern man auf die Qualität bei der Anschaffung geachtet hat, beschränken sich die regelmäßigen Kosten dabei auf ein Minimum, welche leicht selbst erledigt werden können. Für größere Reparaturen sollte aber eine Fachwerkstatt aufgesucht werden.

Nachträgliche Veränderungen. Darf ich das?

Von einem späteren Umbau des E-Bikes sollte abgesehen werden. Ausgeschlossen ist dies von vorn herein bei Leasingfahrzeugen. Bauteile, die der Anpassung des Pedelecs an den Nutzer dienen, wie Lenkergriffe, Sattel, Pedale, Klingel oder Tacho, sind hierbei natürlich nicht gemeint. Ist das E-Bike Eigentum der Firma, kann ein Umbau mit Absprache des Chefs zwar durchgeführt werden, sollte aber in Abstimmung mit den Versicherungen usw. erfolgen.

Darf ich auch Dritte mit meinem Dienstrad fahren lassen?

Auch hier sollte vorher der Arbeitgeber gefragt und evtl. auch z.B. die Familienmitglieder mittels Überlassungsvereinbarung als Nutzungsberechtigte eingetragen werden.

Was sind die grundsätzlichen Vorteile eine E-Bikes als Dienstrad?

Zum einen ist es wie jeder Dienstwagen eine attraktive Gehaltsumwandlung, welche den jeweiligen Mitarbeiter motivieren kann. Auch trägt das E-Bike-Fahren zur Gesundheit des Angestellten bei, so dass zum Beispiel weniger Krankheitstage anfallen können.

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Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber kann, auch in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister, so gering wie möglich gehalten werden. Zudem profitiert der Arbeitgeber von einer positiven Aussenwirkung, welche von der Verwendung umweltbewusster Fahrzeuge heutzutage einfach ausgeht. Der positive Umwelt- und Verkehrsaspekt kommt hierbei noch hinzu.