Nach aktuellen Informationen sollen Kommunen in Zukunft selbst entscheiden dürfen, welche Radwege für S-Pedelecs freigegeben werden sollen.
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Laut aktuellen Informationen möchte die Bundesregierung in Zukunft die Straßenverkehrsordnung ändern. Demnach sollen auch S-Pedelecs mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Radwegen fahren dürfen.

Wie in Deutschland üblich, muss dafür mit “E-Bikes frei” extra ein Zusatzzeichen eingeführt werden, welches den Bürgern dann die Freigabe für die Nutzung der entsprechenden Radwege mitteilen soll.

Dies gilt für Strecken innerorts, denn Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften sollen generell zur Nutzung durch S-Pedelecs freigegeben werden.

Diese aktuelle Entwicklung dürfte Wasser auf die Mühlen von Tübingens OB Boris Palmer (B90/Grüne), sein, der schon seit langem diese Änderungen von der Bundesregierung gefordert hat und die Begründung auch in einem offenen Brief an den Bundesverkehrsminister Dobrindt (CDU) dargelegt hat.

Allerdings sind viele Radwege (noch) nicht für das Befahren mit solchen Geschwindigkeiten ausgelegt. Laut dem Verkehrsexperten Matthias Gastel (B90/Grüne) solle demnach auch die Infrastruktur an die Änderungen angepasst werden und die Radwege beispielsweise breiter gemacht und die Kurvenradien vergrößert werden.

Bild: Gudrun de Maddalena

Bild: Gudrun de Maddalena

Insgesamt findet die Ankündigung doch ein positives Echo, da es die Sicherheit für die Rad- und eBike-Fahrer erhöht und einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.